Kaufbeuren/Buchloe (mb). - Vier junge Männer hatten im Februar in Buchloe einen 21-Jährigen mit Faustschlägen und Fußtritten übel zugerichtet. Der 30-jährige Haupttäter wurde vor zwei Wochen rechtskräftig verurteilt und in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Die drei anderen Täter mussten sich nun vor dem Jugendschöffengericht in Kaufbeuren verantworten. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurden ein 18- und ein 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt, ein 25-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Strafen wurden allesamt auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den Tathergang schilderten die Angeklagten und die Zeugen inklusive des Geschädigten weitestgehend identisch. Die Drei aus dem Dunstkreis des rechtsradikalen Milieus trafen sich demnach am Tatnachmittag mit weiteren Bekannten und gingen in die Wohnung des 25-Jährigen. Dort wurden von den Beteiligten mit Ausnahme des 21-Jährigen große Mengen Bier getrunken. Acht bis zehn 0,5-Liter-Dosen pro Person seien ungefähr verkonsumiert worden, hieß es. Zu diesem Zechgelage stieß später der Geschädigte hinzu. Er hatte vom Wohnungsmieter eine SMS erhalten, dass dieser mit ihm reden und Schulden zurückzahlen wolle. In der Wohnung bereiteten ihm die drei Angeklagten einen äußerst schmerzhaften Empfang. Der 18-Jährige schlug ihm dreimal mit der Faust ins Gesicht und verpasste ihm zwei Fußtritte in Rumpfhöhe. Daraufhin trat ihm auch der 21-Jährige in den Rippenbereich. Und zu schlechter Letzt gab es auch vom 25-Jährigen Hiebe ins Gesicht.
Viele 'Hühnchen zu rupfen' Gründe für die Gewaltaktion gab es den Angeklagten zufolge verschiedene. 'Jeder hatte sein eigenes Hühnchen zu rupfen', drückte es der Anwalt des 21-Jährigen aus. Ob Verleumdungen und Gerüchte, anzügliche SMS auf die kleine Schwester bezogen oder Ärger um die Freundin - angeblich hatte jeder ein eigenes Motiv. Deshalb wurden die Drei auch nicht, wie von der Staatsanwältin gefordert, wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt. Die Attacken der drei Bekannten überstand der Geschädigte noch einigermaßen unversehrt. Als am späten Nachmittag aber auch noch der 30-jährige Arbeitskollege des Wohnungsmieters zu der Gesellschaft stieß, entwickelte sich scheinbar ein wahres Horrorszenario: Ohne dass der 30-Jährige sein Opfer jemals zuvor gesehen hatte, traktierte er es wahllos mit gezielten Handballenschlägen und Fußtritten, bis das Blut spritzte. 'Es sah aus wie in einem Schlachthof', so der 18-Jährige. Die Angeklagten wollten sich aus Angst vor dem Blutrausch des Haupttäters nicht einmischen. Erst als dieser den Kopf des Geschädigten gegen eine Schrankwand treten wollte, ging der 25-Jährige dazwischen. 'Sonst wäre er wahrscheinlich tot gewesen.' Der 21-Jährige erlitt multiple Prellungen, Hämatome, Schürfwunden und zahlreiche Gesichtsverletzungen. Der Vorwurf der Freiheitsberaubung gegen die Angeklagten konnte nach der Zeugenaussage des Geschädigten jedoch nicht aufrecht erhalten werden. Auch eine Beihilfe zur Brandstiftung - der 30-Jährige hatte am Abend auch noch ein Feuer im Garten des Opfers gelegt - konnte dem 25-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Beim 18-Jährigen wurden in das Strafmaß eine Polizisten-Beleidigung und ein Hausfriedensbruch eingearbeitet. Aufgrund ständiger Alkoholprobleme wurde bei ihm eine Langzeit-Drogentherapie angeordnet. Der 21-Jährige wurde zu 250 Euro Strafe und 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. 80 Stunden muss auch der 25-Jährige ableisten. Aufgrund der stattlichen Vorstrafenliste der Drei gab ihnen der Vorsitzende mit auf den Weg: 'Das ist ihre letzte Chance. Die Pappnasen-Veranstaltung ist nun vorbei.'