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Reiten in Wald und Flur

Hintergrund

Reiten in Wald und Flur

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    Erlaubt ist das Reiten und Führen von Pferden unter anderem - auf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen ohne Beschränkung für Reiter. - auf nicht nach der StVO beschilderten, aber öffentlich genutzten Privatwegen, die sich aufgrund ihres baulichen Zustandes dafür eignen. - auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen. - auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit, also nicht in den Monaten von der Saat bis zur Ernte und bei Grünland nicht während des Aufwuchses. Im Wald ist Reiten in der Regel nur auf geeigneten Wegen erlaubt. Verboten ist das Reiten unter anderem auf Autobahnen, Schnellstraßen, Geh- und Radwegen sowie in Gewässern, die nicht für den Reitsport gewidmet sind. Im Straßenverkehr sind Pferde nur zugelassen, wenn sie von Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Reiter müssen die äußerste rechte Seite der Fahrbahn benutzen, nicht etwa den Fußgängerweg. Fußgänger haben Vorrang. Reiter müssen Rücksicht nehmen. (Quelle: Bayerisches Umweltministerium)

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