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Artikel: Reine Luft in Österreichs Lokalen

4. September 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Nichtraucherschutz Ab Januar 2009 greift im Nachbarland das Rauchverbot - Gesetz ist weniger streng als in Bayern

Allgäu/Vorarlberg | evb | Bisher war Österreich für Raucher ein Paradies. Nach dem Essen konnten sie sich im Wirtshaus noch ungestraft eine Zigarette anstecken. In Vorarlberg soll es seit Einführung eines strikten Rauchverbots in bayerischen Gaststätten sogar einen "Rauchertourismus" gegeben haben. Doch ab 1. Januar 2009 wird auch bei unseren Nachbarn mehr Wert auf Nichtraucherschutz gelegt. Österreich bekommt, im Gegensatz zu Deutschland, ein einheitliches Gesetz für den Nichtraucherschutz. So strikt wie in Bayern fällt es aber laut der österreichischen Gesetzesvorlage nicht aus. Hier ein Vergleich:

Rauchverbot in Lokalen

Bayern: Seit Januar 2008 ist in Bayern das Rauchen in Gaststätten verboten. Auch Nebenräume für Raucher sind nicht erlaubt.

Österreich: Ab Januar 2009 soll Rauchverbot in der Gastronomie gelten, allerdings nur für den Hauptraum. Hat ein Lokal mehrere Räume, so kann in abgeschlossenen Nebenräumen das Rauchen gestattet werden. Über die Hälfte der Gastfläche im Lokal muss aber rauchfrei sein.

Regelung in Bierzelten

Bayern: Im "Oktoberfest-Beschluss" wurde vorübergehend das Rauchen in Festzelten gestattet. Ab 2009 soll jedoch auch dort das Rauchverbot greifen.

Österreich: In Zelten darf weiterhin geraucht werden.

Ausnahmen

Bayern: Ein Schlupfloch bietet die Regelung, dass bei geschlossenen Gesellschaften geraucht werden darf. Manch ein Wirt umgeht das Rauchverbot, indem er seine Kneipe zu einem Raucherklub erklärt. In diesen Klubs zahlen die Gäste wie in einem Verein einen Beitrag und erhalten einen Mitgliedsausweis.

Österreich: Gaststätten, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, können sich wahlweise als Raucher- oder als Nichtraucherlokale ausweisen.

Eine Raucherlaubnis ist zudem bei Ein-Raum-Lokalen mit einer Fläche zwischen 49 und 80 Quadratmetern möglich, wenn der Wirt nachweisen kann, dass eine räumliche Trennung aus baurechtlichen Gründen nicht machbar ist.

Sanktionen beim Verstoß

Bayern: Wirte oder Veranstalter müssen sich selbst um die Einhaltung der Regeln kümmern. Sie können einen rauchenden Gast bitten, das Lokal zu verlassen; schließlich gilt das Hausrecht. Gästen und Gastwirten, die gegen das Gesetz verstoßen, droht ein Bußgeld zwischen fünf und 1000 Euro. Die Polizei führt stichprobenartige Kontrollen durch.

Österreich: Lokalbesitzern, die sich nicht an das neue Gesetz halten, winkt eine Geldstrafe zwischen 2000 und 10 000 Euro. Verstöße von Gästen werden mit 100 bis 1000 Euro geahndet. Zudem kontrolliert die Polizei verstärkt Lüftungen in Raucherräumen und Raucherlokalen.