Von Alexandra Decker |Kempten27 Einbrüche vor allem in Kindergärten mit rund 20000 Euro Sachschaden und 3500 Euro Beutewert - dafür wurde gestern ein 28-Jähriger vor dem Landgericht Kempten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die vom Staatsanwalt geforderte Sicherheitsverwahrung lehnte das Gericht ab. Zur Last gelegt wurden dem 28-Jährigen Diebstahl in 16 Fällen, elf Mal versuchter Diebstahl und 27 Sachbeschädigungen.
Bereits mehrfach vorbestraft
Gegen den Angeklagten sprach aus Sicht des Gerichts zum einen, dass er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Schon als 16-Jähriger war er erstmals wegen Diebstahls verurteilt worden. Seine letzte Haftstrafe beendete der Mann im Februar 2008. Noch im gleichen Monat trat er eine Stelle als Facharbeiter in einem metallverarbeitenden Betrieb an. Die Ausbildung hatte er im Gefängnis absolviert. Seinen Lohn verspielte der 28-Jährige nach eigenen Angaben jedoch bald wieder. Um sich Geld zu beschaffen, habe er bereits etwa eineinhalb Monate nach der Haftentlassung erneut Einbrüche verübt. Das Glücksspiel nannte der Mann auch als Grund für frühere Diebstähle.
Als Sucht wollte ein Sachverständiger des Bezirkskrankenhauses (BKH) Kaufbeuren die Spielleidenschaft des Angeklagten jedoch nicht werten. Viel eher sei sie die Kompensation einer mittleren bis schweren Persönlichkeitsstörung. Mit dem Glücksspiel wolle der Mann Spannungen abbauen, die durch alltägliche Anforderungen entstehen und denen er sich oft nicht gewachsen fühle. Schuldunfähig sei der 28-Jährige durch diese Störung aber nicht. Weiter befürchtete der Psychiater ein "hohes Rückfallrisiko".
Zu Gute hielt der Richter dem Angeklagten, dass er von Anfang an geständig war und schon als Kind mit schwierigen sozialen Verhältnissen zu kämpfen hatte. So wuchs er zum Beispiel in einem Heim auf. In dieses hatten ihn seine Eltern, die er nicht kennt, gegeben.

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"Das hat Ihre Persönlichkeit geprägt. Sie hatten es nicht leicht", zeigte der Richter Verständnis für den 28-Jährigen.
Die sozialen Defizite des Angeklagten sprach bei der Verhandlung auch ein Polizeibeamter an, der den 28-Jährigen nach dessen Festnahme vernommen hatte. "Ihm fehlen die sozialen Grundlagen", so der Polizist bei seiner Zeugenaussage. Weiter sei der Angeklagte ein "Kreisläufer, der wohl immer wieder in seine alten Verhaltensmuster zurück fällt." Als gefährlich sei er jedoch nicht einzustufen. Er nehme eher Reißaus, wenn er bei seinen Taten gestört werde, als das Risiko einer Konfrontation mit Menschen einzugehen. Der Sachverständige des BKH bestätigte: "Der Angeklagte zieht kleinere Beträge mit geringem Risiko einer großen Beute mit hohem Risiko vor."
Wahl der Orte Zufall
Das ist auch laut dem 28-Jährigen der Grund, warum er seine Taten vorzugsweise in Kindergärten verübte: "Sie sind oft relativ abgelegen. Es sollte ja niemand dazukommen." Die Wahl der Orte sei dagegen Zufall gewesen. Der Angeklagte hatte im Allgäu in Kempten - wo er festgenommen wurde - und Kaufbeuren zugeschlagen. Ansonsten war er vom 4. April bis zum 19. Juni 2008 hauptsächlich im Großraum Augsburg sowie in der Gegend um Eichstätt (Oberbayern) aktiv. Er brach in zwölf Kindergärten, drei Gaststätten und zwei Sportheime ein. Nur bei zwei Taten überwog der Beutewert den Sachschaden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.