Buchloe(maf). - Die Bauarbeiten an der neuen Urnenwand auf dem Buchloer Friedhof sind fast abgeschlossen. Nun beschäftigte sich der Hauptausschuss bei seiner jüngsten Sitzung am Dienstag mit Vorschriften und Gebühren rund um das Bauwerk nördlich des Leichenhauses. Laut Armin Schneider von der Verwaltung zeigten die Bestattungszahlen deutlich, dass die Urnenbeisetzungen in den vergangenen Jahren zugenommen hätten. 'Das ist kein Trend, das ist ein Wandel der gesellschaftlichen Werte.' Deshalb habe die Stadt gut daran getan, eine Urnenwand errichten zu lassen. Wegen dieser neuen Bestattungsmöglichkeit müssen nun die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung geändert werden. Bezüglich der ersteren schlug die Verwaltung vor, die Nutzungszeit auf 15 Jahre festzulegen. In jeder Nische sollen zwei Urnen beigesetzt werden dürfen. Zudem schreibt der neue Satzungsentwurf vor, dass an den Deckplatten keine Halterungen für Blumen, Weihwasserkessel oder ähnliches angebracht werden dürfen. Auch anonyme Urnengräber sollen erlaubt sein. Die Art der Beschriftung der Deckplatten bleibt den Anhörigen überlassen. Hatten die Mitglieder des Hauptausschusses gegen diese Vorgaben keinerlei Einwände, so stieß eine weitere geplante Vorschrift auf heftigen Widerstand aller Fraktionen: Ursprünglich sollte nämlich die Friedhofssatzung festlegen, dass an der Urnenwand 'weder bei der Beisetzung noch zu einem späteren Zeitpunkt Blumen, Kränze oder ähnliches angebracht, niedergelegt oder abgelagert werden'. Nachdem mehrere Mitglieder darauf hingewiesen hatten, dass das Niederlegen von Kränzen und Gebinden 'zu unserer Kultur gehört', einigte sich der Ausschuss darauf, diesen Passus zu ändern. Nun soll vorgeschrieben werden, dass Blumengaben innerhalb von zehn Tagen nach der Beisetzung von den Angehörigen entfernt werden müssen. Geschieht das nicht, so soll das Friedhofspersonal damit beauftragt und den Angehörigen die Arbeit in Rechnung gestellt werden.
360 Euro für Nische Ohne Änderungen vom Ausschuss gebilligt wurde die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung. Zum werden die Gebühren der gesamten Vorschrift auf Euro umgestellt und auf gerade Beträge aufgerundet. Für die 15-jährige Nutzung einer Urnennische schlug die Verwaltung einen Betrag von 360 Euro vor. Das Öffnen und Schließen einer Nische kostet 40 Euro, das Herausnehmen einer Urne zur Überführung ebenfalls 40 Euro und eine Urnen-Umbettung innerhalb des Buchloer Friedhofes 120 Euro. Die geänderten Satzungen müssen nun dem Stadtrat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.