Nachgefragt Bei Nikolaus Augenstein, dem Jugendschutzbeauftragten im Landkreis Ostallgäu Anlässlich eines Konzerts in einer Diskothek in Marktoberdorf veröffentlichte die AZ gestern einen Leserbrief, dessen Schreiber sich kritisch mit dem Thema Jugendschutz in Diskotheken auseinandersetzte. Darüber sprachen wir mit dem Jugendschutzbeauftragten am Landratsamt, Nikolaus Augenstein.
Wie lange dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren denn abends alleine "ausbleiben"?
Augenstein: Gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren bis spätestens 24 Uhr bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. Diskotheken) oder in Gaststätten aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, -clubs sowie der Aufenthalt in Spielhallen oder die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten sind nicht gestattet.
Wie ist es, wenn Jugendliche mit erwachsenen Begleitpersonen unterwegs sind?
Augenstein: Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person dürfen bis über Mitternacht hinaus bleiben - je nach Vereinbarung mit den Eltern (notfalls auch bis zum Ende). Der Beauftragte kann in der Regel aber nur einen Jugendlichen begleiten.
Er muss seine Aufsichtspflicht wahrnehmen und sollte sich immer in der Nähe des Jugendlichen aufhalten. Beide müssen einen gültigen Personalausweis bei sich haben. Verbote für das Trinken von Spirituosen und Rauchen in der Öffentlichkeit unter 18 bleiben bestehen. Die Verantwortung liegt trotz Beauftragung bei den Eltern - auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und Haftung.
Wird im Ostallgäu kontrolliert, ob Wirte und Discobetreiber gegen diese Gesetze verstoßen?
Augenstein: Die fünf Polizeiinspektionen im Landkreis kontrollieren die Gewerbetreibenden, Veranstalter, Gastwirte, Diskotheken-, Videotheken- und Spielhallenbetreiber regelmäßig. Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Werden Jugendliche bei Kontrollen außerhalb der erlaubten Zeiten oder stark alkoholisiert angetroffen, wird das Jugendamt informiert.
Den Eltern wird von dort ein Gesprächsangebot zugesandt. Gesprächsziel ist eine Sensibilisierung der Erwachsenen und der Jugendlichen über mögliche Gefahren durch den Konsum erheblicher Alkoholmengen.
Sind Sie als Jugendschutzbeauftragter auch selbst z. B. mit der Polizei abends unterwegs?
Augenstein: Ja, es gibt gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit der Polizei. Bei größeren Veranstaltungen werden vorher mit den Veranstaltern, den Sicherheitsfirmen, der Polizei und der Gemeinde die Jugendschutzauflagen besprochen. (hkw)