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Rechtsstreit nach Umweltfrevel im Rappenalptal – Auf was sich Alpgenossen und Freistaat jetzt einigen konnten

Renaturierung so schnell wie möglich

Rechtsstreit nach Umweltfrevel im Rappenalptal – Auf was sich Alpgenossen und Freistaat jetzt einigen konnten

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    Im Rechtsstreit um den Umweltfrevel im Rappenalptal haben sich die Parteien in der Verhandlung am Montag geeinigt. Es soll noch im Juli mit der Renaturierung des Wildbachs begonnen werden. (Archivbild)
    Im Rechtsstreit um den Umweltfrevel im Rappenalptal haben sich die Parteien in der Verhandlung am Montag geeinigt. Es soll noch im Juli mit der Renaturierung des Wildbachs begonnen werden. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    "Schuldzuweisungen machen keinen Sinn", sagte die Vorsitzende Richterin Verena Hueck in der Verhandlung am Montag um den Rechtsstreit zwischen einer Alpgenossenschaft und dem Freistaat Bayern wegen Baggerarbeiten im Rappenalptal. Zu dem Ergebnis kamen beide Parteien, weshalb sie sich am Verwaltungsgericht Augsburg in einem Vergleich darauf einigten, die entstandenen Kosten zu teilen. Der Wildbach soll jetzt so schnell wie möglich renaturiert werden.

    "Einzig sinnvolle Lösung"

    Das ist mit dem Vergleich nun möglich. Er sei die "einzig sinnvolle Lösung und kann der Befriedung dienen", sagte Hueck. Versäumnisse habe es auf beiden Seiten gegeben. "Die Lösung erspart uns, den langen schlimmen Weg zu gehen", sagte die Rechtsanwältin der Alpgenossenschaft. Und auch das Landratsamt Oberallgäu zeigt sich mit der Einigung zufrieden: "Das ist die beste Lösung im Sinne des Wildbaches", sagte Behördensprecherin Franziska Springer.

    Welche Partei jetzt welche Kosten übernimmt und wie sich der Bund Naturschutz zu dem Vergleich vor Gericht äußert, lesen Sie auf allgaeuer-zeitung.de.

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