"Schuldzuweisungen machen keinen Sinn", sagte die Vorsitzende Richterin Verena Hueck in der Verhandlung am Montag um den Rechtsstreit zwischen einer Alpgenossenschaft und dem Freistaat Bayern wegen Baggerarbeiten im Rappenalptal. Zu dem Ergebnis kamen beide Parteien, weshalb sie sich am Verwaltungsgericht Augsburg in einem Vergleich darauf einigten, die entstandenen Kosten zu teilen. Der Wildbach soll jetzt so schnell wie möglich renaturiert werden.
"Einzig sinnvolle Lösung"
Das ist mit dem Vergleich nun möglich. Er sei die "einzig sinnvolle Lösung und kann der Befriedung dienen", sagte Hueck. Versäumnisse habe es auf beiden Seiten gegeben. "Die Lösung erspart uns, den langen schlimmen Weg zu gehen", sagte die Rechtsanwältin der Alpgenossenschaft. Und auch das Landratsamt Oberallgäu zeigt sich mit der Einigung zufrieden: "Das ist die beste Lösung im Sinne des Wildbaches", sagte Behördensprecherin Franziska Springer.
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