Wieviel Freiheit soll ein Bauherr bekommen, soll er von der festgelegten Norm abweichen dürfen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Augsburger Verwaltungsgericht zu beschäftigen.
Ein Memminger hatte geklagt, weil ihm die Stadt eine Sichtbeton-Fassade für sein neues Einfamilienhaus verboten hatte. Vor Gericht haben sich die beiden Parteien nun geeinigt: Die Hausfassade bekommt einen Putz, die Garage behält dagegen ihre Beton-Optik.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Memminger Zeitung vom 12.08.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu