Ab dem 1. Januar 2009 gibt es in österreichischen Gaststätten ein Rauchverbot mit Ausnahmen. So können Wirte von Lokalen, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, selbst entscheiden, ob darin geraucht werden darf oder nicht.
Auch in Einraumbetrieben, zwischen 50 und 80 Quadratmetern, ist der Griff zur Zigarette weiterhin erlaubt, wenn eine Abtrennung aus baurechtlichen, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Betriebe mit mehreren Räumen dürfen Raucherräume haben - solange es maximal 50 Prozent der Gesamtfläche ist und der Hauptraum qualmfrei bleibt.