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Ratschläge von Polizei und Anwalt

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Ratschläge von Polizei und Anwalt

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    Anwalt Ulrich Schwerdtfeger und Edmund Martin vom Polizeipräsidium in Kempten geben Tipps, wie man sich richtig verhält: Wer Gewinnbenachrichtigungen erhält, ohne an einer Verlosung teilgenommen zu haben, sollte solche Schreiben gleich wegwerfen.

    Vorsicht ist generell geboten. Im Zweifelsfall sollte man die Verbraucherzentrale informieren und auf keinen Fall bei einer Kaffeefahrt mitfahren - dort bekomme man nur überteuerte Waren angeboten.

    Wer dennoch mitfährt und etwas kauft, kann spätestens einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrages ein Widerrufsrecht geltend machen. Wurde im Schreiben ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen, bleiben dagegen nur zwei Wochen Zeit zum Widerruf.

    Unbedingt den Namen der Firma notieren, um einen Rückgabeanspruch oder eine Gewährleistung geltend machen zu können.

    Wenn alle Stricke reißen, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. (ff)

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