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Prozess gegen früheren Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Memmingen unterbrochen

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Prozess gegen früheren Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Memmingen unterbrochen

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    Prozess gegen früheren Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Memmingen unterbrochen
    Prozess gegen früheren Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Memmingen unterbrochen Foto: Fred Schöllhorn

    Mit einer Überraschung endete der zweite Verhandlungstag gegen einen ehemaligen Geschäftsführer mehrerer Unternehmen vor dem Amtsgericht Memmingen. Richter Dieter Klotz unterbrach die Hauptverhandlung und forderte die Staatsanwaltschaft auf, weitere Unterlagen herbeizuschaffen. Dem Angeklagten war in zwei Fällen vorgeworfen worden, 400-Euro-Jobs auf Familienmitglieder aufgeteilt zu haben, um somit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu umgehen.

    Zwei Krankenkassen sei dadurch ein Schaden in Höhe von 74 000 Euro entstanden. Die erste Verhandlung hatte erwiesen, dass mindestens zwei 'Telefonistinnen' des Unternehmens jeweils drei Familienmitglieder als weitere 'Mitarbeiter' angegeben hatten, damit die 400-Euro-Grenze nicht überschritten wurde. Die Aufgabe der Telefonistinnen bestand darin, Kontakte für Verkaufsveranstaltungen herzustellen.

    Zeugen: Unternehmensbereiche arbeiten weitgehend selbständig

    Das Problem war nun, herauszufinden, wer in den Unternehmen für diese 'Phantomverträge' verantwortlich war. Der Angeklagte hatte versichert, die einzelnen Unternehmensbereiche hätten weitgehend selbstständig gearbeitet. Zeugenaussagen belegten, dass Arbeitsverträge sowohl vom Angeklagten als auch einer damaligen Abteilungsleiterin unterschrieben wurden.

    Richter Klotz hatte für den zweiten Verhandlungstag weitere Zeugen geladen. Die Befragung brachte das Gericht aber nicht wesentlich weiter. Die Klärung des Sachverhaltes wurde auch dadurch erschwert, dass es verschiedene Firmen mit unterschiedlichen Namen gab, bei denen die Telefonistinnen angestellt waren. Buchhalterisch wurden sie aber von dem Hauptunternehmen betreut. Dazu meinte Richter Klotz, es sei schon seltsam, dass einige Mitarbeiter anscheinend gar nicht gewusst hätten, bei wem sie beschäftigt waren.

    Vom Finanzamt als Einheit veranlagt

    Dieses Firmengeflecht begründete der Angeklagte damit, dass sein Vorgänger alle möglichen Unternehmensbereiche aufgesplittet hatte, die Unternehmen seien aber vom Finanzamt als Einheit veranlagt worden. Er habe dann im Laufe der Zeit diese Splittung abgebaut, bei seinem Ausscheiden habe es dann nur noch zwei Unternehmen gegeben.

    Da die Hauptfrage, wer nun in der Firma für die unzulässigen Arbeitsverhältnisse zuständig war, wiederum nicht geklärt werden konnte, unterbrach der Richter die Hauptverhandlung und bat die Staatsanwaltschaft, weitere Unterlagen zu beschaffen.

    Mit Blick auf den Verlauf des Prozesses und die bisherigen Zeugenaussagen kündigte Oberstaatsanwältin Renate Thanner an, dass nach Abschluss dieses Verfahrens mit Sicherheit gegen einige weitere Personen ein Verfahren eingeleitet werden wird.

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