Kaufbeuren (kaw). - 1163 Kaufbeurer werden demnächst einen Brief vom Finanzamt bekommen. Dieser soll sie über eine gesetzliche Änderung der Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse II informieren. Die Änderung führt dazu, dass einige Arbeitnehmer aus Lohnsteuerklasse II in Klasse I aufrücken. 'Das macht finanziell doch etliches aus', so Hubert Angerer vom Finanzamt Kaufbeuren. Denn Lohnsteuerklasse II bedeutet weniger Steuern für einen Arbeitnehmer als Steuerklasse I. Ursprünglich war Steuerklasse II vom Gesetzgeber geschaffen worden, um Alleinerziehende steuerlich besser zu stellen. Deshalb werden also hauptsächlich Frauen von der Neuregelung betroffen sein. Durch das neue Gesetz werden viele Arbeitnehmer aus der günstigeren Steuerklasse II fallen. Es sieht nämlich vor, dass Personen, die in einer eheähnlichen oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und momentan noch Steuerklasse II zugeteilt sind, jetzt in Steuerklasse I kommen sollen.
Damit versucht der Gesetzgeber durchzusetzen, dass nur noch tatsächlich Alleinerziehende in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Aus der günstigeren Steuerklasse II fällt ebenfalls, wer den Haushalt mit einer anderen volljährigen Person wie beispielsweise der erwachsenen Tochter teilt. Denn auch unter diesen Umständen gilt Frau nicht mehr als alleinerziehend. Um weiter Steuerklasse II zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer nach der neuen Regelung de facto alleinerziehend sein und seinem Haushalt muss mindestens ein Kind angehören, für das er Kindergeld oder den gesetzlichen Kinderfreibetrag erhält. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss eine dem Brief vom Finanzamt beiliegende gleich lautende Erklärung abgeben. Nur wenn diese vor dem 20. September 2004 vorgelegt wird, kann die Lohnsteuerklasse II von der Gemeinde bestätigt werden. Sollte sich die Steuerklasse ändern, müssen die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 eingereicht werden. Auch sie müssen geändert werden, weil sonst Nachzahlungen ans Finanzamt drohen. Laut Hubert Angerer ist theoretisch die Nachprüfung der Angaben der Steuerzahler möglich. Bei Falschangaben 'könnten Bußgeld oder strafrechtliche Konsequenzen drohen'. Die Gemeinden sind außerdem verpflichtet, diejenigen Arbeitnehmer dem Finanzamt zu melden, auf deren Lohnsteuerkarte des Jahres 2004 bereits die Steuerklasse II eingetragen war und die keine Erklärung abgegeben haben.