Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Pornos im Internet: Nur ein Anfängerfehler?

Allgäu

Pornos im Internet: Nur ein Anfängerfehler?

    • |
    • |

    Westallgäu/Lindau (enz). 'Ich hatte null Ahnung, wie das im Internet funktioniert!' Mit dieser Erklärung hat sich ein wegen Verbreitens tierpornographischer und des Erwerbs kinderpornographischer Darstellungen angeklagter Westallgäuer zu rechtfertigen versucht. Seine Beteuerungen der Unwissenheit und sein kooperatives Verhalten während der polizeilichen Ermittlungen ließen den 51-Jährigen mit einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu 10 Euro) davonkommen.

    'Ich bin in diesem Fall gutgläubiger als der Staatsanwalt', bemerkte Richterin Petra Wagner in einer Replik auf das Plädoyer des Anklägers, der eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt hatte. Dessen Begründung: Der Angeklagte sei während einer noch laufenden Bewährungszeit straffällig geworden und habe die ihm zur Last gelegten Delikte billigend in Kauf genommen.

    Dem wegen Vergewaltigung seiner damaligen Frau vorbestraften Mann war vorgeworfen worden, von seiner Wohnung aus mit einem Computer eine E-Mail mit tierpornographischem Bildanhang versandt zu haben. In fünf weiteren Fällen sei er der Empfänger von E-Mails mit tier- sowie kinderpornographischen Bildserien gewesen.

    Der Angeklagte erklärte zunächst, dass er in Sachen Internet ein Anfänger sei. Den Computer habe er sich von seiner Wohnungsvermieterin ausgeliehen. Er gebe zu, dass ihn beim Surfen die Neugier dazu verleitet habe, sich auf das Angebot von Pornobildern eingelassen zu haben. 'Was dann abgelaufen ist, war allerdings nicht mein Ding', empörte sich der Angeklagte. Die ihm per E-Mail zunächst übersandten Tierpornos habe er spontan zurückgeschickt. In den Folgemonaten sei er wiederholt mit tier- und kinderpornographischen Darstellungen konfrontiert worden. 'Mit solchen Bildern wollte ich nichts zu tun haben, weshalb die kinderpornographischen Abbildungen von mir sofort in den elektronischen Papierkorb geworfen und dann gelöscht worden sind. Mir war nicht bewusst, dass trotz der Löschung die üblen Fotos im Rechner aufgespürt werden konnten.'

    Auch dass er die Dateien im Bildanhang geöffnet und gespeichert habe, sei seiner Unkenntnis im Gebrauch des Internets zuzuschreiben. Im Übrigen könne er doch nicht hellsehen, was auf den Bildern drauf ist. Die Inhalte der Dateien seien vorab nicht ersichtlich und mit einer Ziffernfolge getarnt gewesen.

    Richterin Petra Wagner bedeutete, dass die von ihr verhängte Anzahl von 120 Tagessätzen keineswegs milde anzusehen seien. Die Geldstrafe von 1200 Euro entspreche immerhin vier Monatsverdiensten des Verurteilten, der nach Abzug der Unterhaltskosten für ein Kind über ein dürftiges monatliches Einkommen von lediglich 300 Euro verfüge. Daraus errechne sich die niedrige Tagessatzhöhe von zehn Euro. Der Verurteilte erklärte sein Einverständnis mit dem Urteil, der Staatsanwalt gab hierzu keine Erklärung ab.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden