Mit einer Platzwunde und Kopfschmerzen endete für einen 20-jährigen Ostallgäuer ein Zusammenstoß mit einem Gleichaltrigen. Dieser schlug ihm im Mai 2008 in einer Kneipe im Raum Obergünzburg ein Weizenglas auf den Kopf. Als Angeklagter vor dem Kaufbeurer Amtsgericht reklamierte der Täter für sich jetzt eine Notwehrsituation. Davon konnte nach Überzeugung der Jugendrichterin jedoch keine Rede sein - auch wenn sich der Geschädigte vor der Attacke offenbar "nicht korrekt verhalten" habe.
"Jugendtypische Tat"
Der bis dato unbescholtene Angeklagte wurde jetzt der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, richterlich verwarnt und zu 700 Euro Geldbuße verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Wegen der "jugendtypischen Tat" erfolgte die Verurteilung des Angeklagten, der damals wenige Tage vor seinem 21. Geburtstag stand, jetzt noch nach Jugendstrafrecht. Die Richterin machte aber auch deutlich, dass die Glas-Attacke durchaus mit einem Arrest hätte geahndet werden können, "wenn der Angeklagte hier nicht so einen guten Eindruck gemacht hätte." Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenrecht hätte er sogar mit einer Mindest-Freiheitsstrafe von einem halben Jahr rechnen müssen.
Die Frage, warum der sozial und beruflich gut integrierte junge Mann seinerzeit derart ausrastete, war für die Richterin eindeutig mit dessen Alkoholisierung zu beantworten: Am fraglichen Abend hatte er nach eigenen Angaben sechs Bier und zwei Tequila intus. In diesem Zustand traf er auf seine Ex-Freundin, die zwischenzeitlich mit dem Geschädigten liiert war und mit diesem gerade das Lokal verlassen wollte. Der Angeklagte sprach die junge Frau an, was offenbar ihrem neuen Freund nicht gefiel. Der junge Mann schubste den Angeklagten dann laut dessen Schilderung ohne Vorwarnung weg. Als er sich wieder aufgerappelt habe, sei sein Kontrahent auf ihn zugekommen, so der Angeklagte. Aus Angst und "im Schock-Zustand" habe er dann reflexartig mit seinem Glas zugeschlagen.
Verfahren gegen Geschädigten
Er fügte hinzu, er sei vom Geschädigten schon Monate vorher einmal angegangen worden und schätze ihn als "sehr aggressiv" ein. Der Gegner des Angeklagten räumte jetzt als Zeuge vor Gericht ein, dass gegen ihn Verfahren laufen. Die persönliche Entschuldigung seines Kontrahenten nahm er an und erklärte, die Auseinandersetzung sei für ihn "eh schon geklärt". Auch werde er kein Schmerzensgeld fordern, weil er den Angeklagten, der sich noch in der Ausbildung befindet, "nicht kaputtmachen" wolle.