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Parken in der Kemptener Innenstadt ab 1. Januar 2017 teurer: Antrag auf Dauerticket ab 12. Dezember

Parkplätze

Parken in der Kemptener Innenstadt ab 1. Januar 2017 teurer: Antrag auf Dauerticket ab 12. Dezember

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    Parken in der Kemptener Innenstadt ab 1. Januar 2017 teurer: Antrag auf Dauerticket ab 12. Dezember
    Parken in der Kemptener Innenstadt ab 1. Januar 2017 teurer: Antrag auf Dauerticket ab 12. Dezember Foto: Ralf Lienert

    Zum ersten Mal seit 1998 erhöht die Stadt Kempten die Parkgebühren und führt gleichzeitig neue Gebühren ein. Ab 1. Januar 2017 sind alle Parkplätze in der Innenstadt kostenpflichtig.

    Das Dauerticket kann bereits ab dem 12. Dezember beantragt werden. Es gilt bis zu einem Jahr. Den Antrag kann man auch online herunterladen und per Email oder Post an das Tiefbauamt schicken.

    Die Tickets für das Kurzparken sowie Tages- und Monatstickets gibt es an den jeweiligen Parkautomaten. Teilweise kann man hier auch mit EC-Karte bezahlen.

    Die neuen Tarife ab 1. Januar 2017 im Überblick:

    Kurzzeitparkplätze

    • ½ Stunde bisher: 0,25 Euro, neu: 0,50 Euro
    • 1 Stunde bisher 0,50 Euro, neu: 1,00 Euro
    • 2 Stunden bisher 1,00 Euro, neu: 2,00 Euro

    Dauerparkplätze

    • ½ Stunde bisher: frei, neu: frei
    • 1 Stunde bisher 0,25 Euro, neu: 0,50 Euro
    • 2 Stunden bisher 0,75 Euro, neu: 1,50 Euro
    • Tagesticket (3,00 Euro) bisher ab 6,5 Stunden, neu: ab 3,5 Stunden

    Dauerparktickets

    Es gibt vier verschiedene Dauerparktickets:

    Das Monatsticket für 35,-- Euro ist an entsprechend gekennzeichneten Parkautomaten mit EC-Terminal erhältlich. Über die Homepage der Stadt Kempten und beim Amt für Tiefbau und Verkehr sind erhältlich:

    • 4-Monatsticket: 120,-- Euro
    • Halbjahresticket: 175,-- Euro
    • Jahresticket: 350,-- Euro

    Auf dem Dauerparkticket können zwei verschiedene Kennzeichen eingetragen werden. Der Dauerparkschein ist dann im jeweilig verwendeten Fahrzeug gut sichtbar aufzuhängen bzw. auszulegen.

    Mit dem Dauerparkticket kann außerdem – bis zur gültigen Höchstparkdauer – auf allen Kurzzeitparkplätzen im Stadtgebiet geparkt werden. Dazu muss neben dem Dauerparkschein eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit im Fahrzeug ausgelegt werden.

    Wer sein Dauerparkticket bereits vor dem 31. Dezember 2016 beantragt, kann damit bis zum Jahresende kostenlos bis zur jeweiligen Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkplätzen der Stadt parken. Das Ticket gilt dann weiter bis 31. Dezember 2017.

    Gebührenpflichtige Parkzeiten

    Die gebührenpflichtigen Parkzeiten sind für die Kurzzeitparkplätze und die Dauerparkplätze gleich.

    • bisher: von Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
    • künftig: Montag bis Samstag 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Neue Parkzeit-Regelungen

    An diesen Straßen wurden neue Kurzzeitparkplätze ausgewiesen bzw. bestehende Kurzzeitparkplätze erweitert:

    • Alpenrosenstraße
    • Alpenstraße
    • Herrenstraße
    • Jägerstraße
    • Königstraße
    • Sandstraße

    Hier wurden neue Dauerparkplätze ausgewiesen:

    • Bahnhofsvorplatz
    • Südliche Wiesstraße
    • Allgäuhalle
    • Illerdamm
    • Rottachstraße
    • Feuerwehrhof
    • Alpenstraße

    Bereits vorhandene Dauerparkplätze:

    • Eberhardstraße
    • Pfeilergraben
    • Prälat-Götz-Straße
    • Rottachstraße-West

    Am südlichen Augartenweg hat die Stadt eine neue Bewohner-Parkzone ausgewiesen. Sie gehört zur Parkzone E, zu der jetzt ebenso die Keselstraße und die Boleite gehören.

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