Oberstdorf | mic | Der Markt Oberstdorf will mit einer neuen Satzung verhindern, dass noch mehr "Rollladensiedlungen" im Gemeindegebiet entstehen.Eine entsprechende "Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr" war daher bereits Ende der 80er Jahre erlassen worden. Sprich: Wer in Gebieten, in denen die Fremdenverkehrsnutzung überwog, Rechte nach dem Wohnungseigentümergesetz bilden oder teilen wollte, musste die Zustimmung der Gemeinde sowie die Genehmigung des Landratsamts einholen.
Doch mit dem so genannten "Rötzel-Urteil" im Jahr 2005 stellte das Verwaltungsgericht Augsburg klar: Eine weitere "Entfremdung" eines Gebiets für den Fremdenverkehr sei nicht zu erwarten, wenn dies in der Baugenehmigung bereits gestattet, aber bis dato nicht genutzt wurde. Einige Zeit später trat die zeitlich begrenzte Satzung der Gemeinde außer Kraft.
Zahl der Teilungsanträge nahm weiter zu
In Folge nahm jedoch in Oberstdorf - trotz Einführung der Zweitwohnungssteuer - die Zahl der Teilungsanträge um rund ein Sechstel zu. Über Bruchteilseigentum versuchten die Antragsteller zu Teileigentum zu kommen, das nicht Wohnzwecken dient, sondern gewerblich genutzt werden kann.
Daher hat der Marktgemeinderat nun mit einer Gegenstimme den Erlass einer neuen "Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr" beschlossen.
