Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Oberstdorf: Anwesenheit eines Priesters bei Beerdigung wird als Zwang wahrgenommen

Friedhofsordnung

Oberstdorf: Anwesenheit eines Priesters bei Beerdigung wird als Zwang wahrgenommen

    • |
    • |
    Oberstdorf: Anwesenheit eines Priesters bei Beerdigung wird als Zwang wahrgenommen
    Oberstdorf: Anwesenheit eines Priesters bei Beerdigung wird als Zwang wahrgenommen Foto: Bernhard Weizenegger

    Eine Angehörige empfindet es als Zwang, dass bei der Beerdigung ihres Ex-Mannes auf dem kirchlichen Friedhof in Schöllang ein Priester dabei war. Wo und wie werden Menschen beerdigt, die keine christliche Trauerfeier wünschen?

    Rein rechtlich kommt es nach Auskunft der Diözese Augsburg darauf an, ob es sich um einen so genannten Monopolfriedhof handelt oder nicht. Existiert in einer Kommune nur ein Friedhof, dann müsse die Kirchenverwaltung mit dem Pfarrer als Kirchenvorstand jede Art von Beerdigung zulassen.

    Dann sei auch der Ritus frei wählbar. Gibt es zum katholischen zusätzlich noch einen kommunalen Friedhof, könne die Kirchenstiftung in der Friedhofsordnung regeln, ob Andersgläubige darauf bestattet werden dürfen oder nicht und dies im Einzelfall entscheiden.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 02.03.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden