Memmingen/Tannheim (bsk). - Ein kostenfreies Ausfahrt-Ticket für das ans Memminger Klinikum angegliederte Parkhaus sorgt für Wirbel: Dieser ausschließlich für Privat-Krankenversicherte vorgesehene Parkschein wurde irrtümlich einer Tannheimer Familie ausgehändigt, die anders versichert ist. Die Familie ist nicht bereit, die Parkgebühren nachträglich zu begleichen. 'Ich will mit meiner Weigerung einen generellen Denkanstoß geben, warum es in Notfällen nicht möglich ist, dass Patienten kostenlos oder zumindest vergünstigt parken dürfen', erläutert André Hornung in seiner schriftlichen Antwort auf die Parkgebühr-Forderung. Seine zweijährige Tochter musste völlig überraschend mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Wegen ihres Gesundheitszustandes durfte bei der Einlieferung keine Zeit für die Suche nach einem kostenlosen Parkplatz verschwendet werden. 'Meine Frau, die unser Kind zum Klinikum gefahren hatte, wollte sie selbstverständlich nicht ohne Bezugsperson lassen und ließ ihr Auto im Parkhaus stehen', schildert Hornung. Der Referats- und Verwaltungsleiter des Klinikums, Wolfram Firnhaber, schließt eine andere Gebühren-Regelung aus. 'Irgendjemand muss doch für die Unkosten aufkommen, die das Parkhaus verursacht', argumentiert Firnhaber.
'Freiwillige Serviceleistungen' Krankenhaus-Parkhäuser seien als 'freiwillige Serviceleistungen für Patienten' zu verstehen, so der Verwaltungs-Chef weiter. Wegen ihrer knappen Haushaltslage kommen laut Firnhaber weder Krankenkassen noch Kommunen für die anfallenden Parkgebühren auf. Nur private Krankenversicherungen würden solche Sonderleistungen in ihre Tarife für den allgemeinen Krankenaufwand miteinbeziehen. Privat-Versicherte bekämen deswegen auch die kostenfreien Ausfahrt-Tickets fürs Parkhaus, erklärt Firnhaber. 'Wir haben im Parkhaus eigentlich eine sehr moderate Preisgestaltung. Der Höchstsatz für ganztägiges Parken beträgt 4,20 Euro und sollte für jeden Patienten zumutbar sein. Ein Krankenhaus-Aufenthalt beträgt ja im Schnitt nur etwa acht Tage', so der Verwaltungsleiter. Wie das Klinikum im Falle der Familie Hornung weiter verfahren wird, sei derzeit noch unklar. 'Es ist meines Wissens nach das erste Mal, dass wir die Parkgebühren rückwirkend geltend machen müssen', sagt Firnhaber.