Weil im Landkreis Oberallgäu seit Donnerstag die Inzidenzwerte über der 7-Tages-Marke von 100 Fälle je 100.000 Einwohnern liegt, greift ab kommenden Dienstag die sogenannte "Notbremse" - das hat das Landratsamt am Samstagmittag mitgeteilt. Damit gelten ab dem 23. März 2021 folgende Kontaktregeln: - Angehörige eines Hausstandes können sich mit einer weiteren Person treffen - Kinderbetreuung kann wechselseitig und unentgeltlich in festen, familären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften stattfinden. Die Kinder müssen jünger als 14 Jahre sein und aus nicht mehr als zwei Hausständen kommen. Kinder des eigenen Hausstandes werden nicht mitgerechnet. - Ehepartner, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand (auch bei unterschiedlichem Wohnsitz)
Ausgangssperre, Einzelhandel, Kultur & Sport
Ab Dienstag gilt im Oberallgäu wieder eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr am Morgen. Der Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings ist nur noch "Click&Collect" möglich. Weiter geöffnet bleiben Buchhandlungen, Baumärkte und Gartencenter. Dies gilt auch für Friseure und alle Dienstleistungen im hygienisch oder pflegerischen Umfang. Auch Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiter angeboten werden. Sport unter freiem Himmel bleibt erlaubt. Dieser muss allerdings kontaktfrei erfolgen. Mannschaftssport ist nicht mehr möglich. Es gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen. Museen und Kulturstätten werden wieder geschlossen.