oder wollen ist Betrug Familienvater zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt Oberallgäu (ho). Selbst ein Berg von Schulden vermochte einen Familienvater nicht beim G\'schäftlemachen zu bremsen. Allerdings ging er die Sache 'einseitig' an: Der 39-Jährige übernahm von einem Autohaus zwar drei betagte Karossen, blieb aber den Kaufpreis schuldig. Als der Händler dann nach Wochen seine Lügen und fadenscheinigen Ausreden satt hatte, landete der Schuldner wegen Betrug vor dem Sonthofener Amtsgericht.
Auch hier steckte der Kraftfahrer erst mal seinen Kopf tief in den Sand, erzählte von einer viel kleineren Summe, die er aus Schlamperei zu zahlen vergessen hätte, und spielte selbst seine bereits geleistete Eidesstattliche Erklärung ('Offenbarungseid') herunter: Klar habe er wenig Geld, 'aber 900 Mark kann i immer zahlen'. Auch habe ihm der Händler eines der Autos 'so mitgegeben', weil der Kfz-Brief dazu fehlte. Während er zwei Pkw für seine Schwester und einen Kumpel wieder flottmachte, habe er diese Karre nur ausgeschlachtet und verschrottet.
Die Version des Autohaus-Besitzers hörte sich anders an. Der Angeklagte, der sich für den damaligen Gebrauchtwagen-Handel seiner Frau des Öfteren bei ihm umgesehen hat, tauchte an diesem Septembertag kurz vor Feierabend erneut auf, berichtete der Zeuge. Er habe sich drei Fahrzeuge ausgesucht, für die 2500 Mark ausgehandelt wurden.
Der 39-Jährige habe die Fahrzeuge mitgenommen und versichert, das Geld vorbeizubringen, wenn er die Briefe abholt. Doch das habe dann die Ehefrau übernommen, der er auch die Rechnung mitgab. Danach war Funkstille. Beim ersten Mahn-Telefonat des Geschäftsmanns beklagte der Angeklagte einen Todesfall in der Familie, ein anderes Mal versprach er, das Geld am gleichen Tag vorbeizubringen, schließlich vertröstete er den Händler wegen finanzieller Schwierigkeiten auf nächste Woche.
Mindestens zehn Mal habe er den säumigen Zahler angerufen, erinnerte sich der Zeuge, und 'dann war\'s mir halt zu blöd'; er erstattete Anzeige. Zumal seine schriftlichen Mahnungen zurückkamen, weil ihm der 'Kunde' eine Visitenkarte zwar mit aktueller Handynummer, aber alter Adresse dagelassen hatte. Nachdem man der Wahrheit nun 'scheibchenweise näher gekommen' sei, plädierte der Vertreter der Anklage wegen einer einschlägigen Vorverurteilung auf eine Gefängnisstrafe.
Letzte Warnung
Die könne aber als letzte Warnung ('das nächste Mal schaut\'s schlecht aus für Sie') zur Bewährung ausgesetzt werden. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse verurteilte den 39-Jährigen wegen Zahlungsunfähigkeit oder/und -unwilligkeit zu fünf Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung. Als Auflage muss der Kraftfahrer seine Schulden plus Zinsen und Telefonkosten in 50-Euro-Raten an das Autohaus abstottern.
Eindringlich gab ihm die Richterin mit auf den Weg, wie er sich künftig bei sämtlichen Geschäften zu verhalten hat: Was immer er kauft, muss der Oberallgäuer bar bezahlen, oder aber die Geschäftspartner deutlich auf seine schlechte finanzielle Situation hinweisen. Wenn er sich nicht daran hält, 'läuft das als Betrug und bedeutet Knast'. Mit einem kopfnickenden 'Isch in Ordnung' nahm der Angeklagte das Urteil an.