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Neues Urteil zur Zweitwohnungssteuer im Allgäu

Scheidegg

Neues Urteil zur Zweitwohnungssteuer im Allgäu

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    Neues Urteil zur Zweitwohnungssteuer im Allgäu. Auch wenn der Eigentümer die Wohnung ausschließlich vermietet, darf eine Gemeinde Zweitwohnungssteuer erheben. Dies entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter und letzter Instanz. Geklagt hatte eine Wohnungseigentümerin aus Tettnang am Bodensee. Sie hatte sich geweigert Zweitwohnungssteuer an die Westallgäuer Gemeinde Scheidegg zu zahlen, obwohl sie die Wohnung überhaupt nicht selbst nutzt. Dem schob der Verwaltungsgerichtshof in Augsburg aber einen Riegel vor. Erleichtert von dem Urteil zeigte sich der Scheidegger Bürgermeister Ulrich Pfanner. Nun habe kein Zweitwohnungsbesitzer mehr einen Grund, die Steuerzahlung zu verweigern.

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