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Neue Regelung: Jetzt müssen auch Masken in den Verbandskasten

Straßenverkehr

Neue Regelung: Jetzt müssen auch Masken in den Verbandskasten

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    Künftig müssen zwei sogenannte OP-Masken im Verbandskasten mitgeführt werden. (Symbolbild)
    Künftig müssen zwei sogenannte OP-Masken im Verbandskasten mitgeführt werden. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

    Navigationssystem, gute Lautsprecher, ausreichend Ablageflächen, Sitze mit Massagefunktion - diese und viele andere Ausstattungsmerkmale sind Autofahrern an ihrem Fahrzeug wichtig, machen sie die täglichen Fahrten doch deutlich angenehmer. Allerdings: Pflicht ist das alles nicht. Weit seltener im Blick haben Autofahrer dagegen einige Gegenstände, die per Gesetz sogar in einem Auto vorhanden sein müssen: Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten. Und genau da gibt es jetzt eine Neuerung.

    Warndreieck muss dabei sein

    Ein zugelassenes Warndreieck ist im Auto ein Muss. Der Gesetzgeber verlangt in Bussen, LKW, PKW und auch bei Quads die Mitführung von Warndreiecken. Eine Ausnahme gilt nur für Krafträder, Krankenfahrstühle und einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen. Klar definiert ist auch, wie Warndreiecke auszusehen haben. Sie müssen rückstrahlend, tragbar und standsicher sein. Außerdem müssen sie bei Gebrauch auch aus ausreichender Entfernung erkennbar sein.  Aufgestellt werden müssen Warndreiecke wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist - und zwar unmittelbar nach dem Einschalten der Warnblinkanlage. Die Entfernung vom Auto ist dabei abhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs. Bei schnellem Verkehr (z.B. auf Landstraßen) sind das mindestens 100 Meter - auf Autobahnen sogar 150 Meter. Wer kein entsprechendes Warndreieck dabei hat, der muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

    Warnwestenpflicht in Auto, Lkw und Bus

    Warnwesten müssen in beinahe jedem Fahrzeug dabei sein. Laut ADAC sind davon nur Wohnmobile und Motorräder ausgenommen. Je Fahrzeug ist per Gesetz eine Weste der Europäischen Norm EN 471 oder EN ISO 20471:2013 mitzuführen. Die Regelung gilt für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse. Der Tipp des ADAC lautet aber: Am besten haben Sie für jede Person im Fahrzeug eine entsprechende Warnweste dabei. Die verringern gerade in der Nacht und bei schlechtem Wetter die Gefahr von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden. Wichtig auch: Bei Pannen oder in ähnlichen Situation muss die Weste auch angezogen werden. Eine gut verstaute Weste hilft im Zweifelsfall nämlich nicht.  Auch hier gilt: Wer keine Warnweste dabei hat, muss ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen. Deutlich weniger kostet eine genormte Warnweste. Die gibt es nämlich schon ab zwei bis drei Euro.

    Verbandskasten - Hier gibt es eine Neuerung

    In PKW und Quads muss nach Gesetz ein Verbandskasten mitgeführt werden. Für Omnibusse und LKW gelten umfangreichere Regelungen. Erlaubt sind dabei nur Verbandkästen nach der DIN-Norm 13164 - das gilt bereits seit 2014. Eine Neuerung gilt hier nun seit Februar 2022. Künftig müssen zwei sogenannte OP-Masken im Verbandskasten mitgeführt werden. Dafür ist ab sofort ein Dreiecktuch weniger nötig. Hier der Inhalt von Verbandkästen nach DIN-Norm 13164 im Einzelnen:

    • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
    • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
    • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
    • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
    • 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
    • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
    • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
    • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
    • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
    • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
    • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
    • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
    • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
    • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
    • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
    • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
    • 1 Verbandpäckchen K
    • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683

    Die nun nötigen Gesichtsmasken können Sie übrigens einfach ihrem Verbandskasten beilegen. Statt den sogenannten OP-Maske, dürfen Sie natürlich auch die hochwertigen FFP2-Masken verwenden. Bei der Gelegenheit überprüfen Sie doch gleich noch das Mindeshaltbarkeitsdatum der einzelnen Materialien. Ist das abgelaufen, müssen die jeweiligen Artikel ausgetauscht werden. Übrigens: Wer keinen Verbandskasten dabei hat, der darf auch in die Tasche greifen. Laut der Allgäuer Polizei kostet es fünf Euro, wenn Sie ohne entsprechenden Verbandskasten unterwegs sind.

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