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Neue Bebauungspläne in Biessenhofen

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Neue Bebauungspläne in Biessenhofen

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    Biessenhofen (kg). Erst vor kurzem hat die Gemeinde Biessenhofen in ihren Ortsteilen neue Wohn- und Gewerbegebiete in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Nun ging es in der Gemeinderatssitzung um die Umsetzung: Das Gremium beschloss, einen Bebauungsplan für den Bereich am Bahnhof in Biessenhofen und für die 'Hintere Mühle' in Ebenhofen aufzustellen.

    Zunächst fasste das Gremium einen Aufhebungsbeschluss zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Gewerbegebiet am Bahnhof Biessenhofen' von 2004. Inzwischen wurden von der Liegenschaftsverwaltung der Deutschen Bahn noch verschiedene Flächen entwidmet und damit der Gemeinde Biessenhofen die Planungshoheit übertragen. Ziel des neuen Bebauungsplans ist es, den Bereich um den Bahnhof einer geordneten Planung zuzuführen. Vorgesehen sind dabei Flächen für gewerbliche Bauten, öffentliche Verkehrsflächen, sowie Parkplätze für Radler und Autofahrer, die auf die Bahn umsteigen wollen.

    Bahnhofsgebäude ausgenommen

    Den Geltungsbereich erklärte Bürgermeister Erwin Fahr anhand eines Lageplans: Grenze im Norden und Osten ist die Bundesstraße 16, im Süden die Ebenhofener Straße, im Westen die Bahnlinie Buchloe-Lindau. Ausgenommen von der Planung ist das Bahnhofsgebäude selbst, da dort noch technische Anlagen der Bahn installiert sind. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird ein Architektur-Büro beauftragt. Die Gemeinderäte stimmten dem Aufstellungsbeschluss geschlossen zu.

    Bürgermeister Fahr erklärte, dass Gewerbeflächen erfahrungsgemäß oft kurzfristig gebraucht werden. Daher soll für das Gebiet 'Hintere Mühle' im Ortsteil Ebenhofen ein Bebauungsplan mit entsprechenden Ausgleichsflächen erstellt werden. Mit der Ausarbeitung wurde die Kreisplanungsstelle beim Landratsamt Ostallgäu beauftragt.

    Gewerbliche Nutzung

    Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Bebauung mit der vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeit für gewerbliche Nutzung und dem Schutz der benachbarten Wohnbebauung ist es städtebaulich erforderlich, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Auch hier umriss Bürgermeister Fahr auf dem Lageplan den Geltungsbereich, der im Norden von der Kirnach, im Osten vom Altarm der Kirnach, im Süden vom Kirnach-Überlauf und im Westen von der östlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 'An der Kirnachstraße' begrenzt ist. Auch hier stimmten die Gemeinderäte geschlossen für die Aufstellung.

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