Gesetzesreform Bringt größere Verantwortung für Bauherrn gewünschte Entlastung der Ämter?">

Artikel: Neue Bauordnung: Bürgermeister sehen mehr Risiken als Chancen

12. Februar 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Gesetzesreform Bringt größere Verantwortung für Bauherrn gewünschte Entlastung der Ämter?

Von Barbara Hell|Oberallgäu-MartinszellUmdenken heißt es jetzt nicht nur für die Bauverwaltungen in Kreis und Gemeinde, sondern auch für Bauherren und Architekten. Die neue Bayerische Bauordnung stellte Ulrich Härle, stellvertretender Behördenleiter am Landratsamt, den Bürgermeistern des Landkreises bei ihrer jüngsten Gemeindetags-Versammlung vor.

Etliche Chancen, aber viel mehr Risiken sieht Kreisverbandsvorsitzender Anton Klotz in dem Regelwerk zur Bauordnung, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist. Einerseits diene die Novellierung dem Ziel, die Genehmigungsverfahren zu verkürzen, auch müssten die Behörden weniger überprüfen. Andererseits laste nun aber viel mehr Verantwortung auf Architekten und Bauherren, der Beratungsbedarf durch die Behörden und die Kontrollen im Nachhinein dürften dadurch steigen.

Die Ziele der Neuregelung fasste Härle so zusammen: Die staatliche Vorkontrolle soll weniger werden, die Eigenverantwortlichkeit von Bauherr und Architekt ansteigen. Außerdem werde das baurechtliche Genehmigungsverfahren abgekoppelt von den bautechnischen Nachweisen, was zum Beispiel den Wärmeschutz und die Statik betrifft. Die baurechtlichen Vorschriften müssten nach wie vor eingehalten werden, etwa wenn es um die geforderten Abstände zur Nachbarbebauung geht. Dies werde künftig aber nicht mehr von den Baubehörden im Vorfeld kontrolliert, sondern liege in der Verantwortung des Architekten.

In diesem Zusammenhang befürchteten Landrat Gebhard Kaiser und Anton Klotz nicht nur ein Anwachsen der Klageflut. Auch die Zahl derjenigen, die bautechnische Nachweise der Bauaufsicht vorlegen können, sinkt drastisch im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen. Handwerksmeister etwa dürften solche Nachweise zur Statik nur dann einbringen, wenn sie die entsprechende Zusatzqualifikation haben - 'das sind bei uns vielleicht drei oder fünf Handwerksbetriebe.' Sie aber reichten bislang knapp 50 Prozent aller Bauanträge ein.