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Nachgefragt beim Direktor der Kemptener Justizvollzugsanstalt

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Nachgefragt beim Direktor der Kemptener Justizvollzugsanstalt

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    Nachgefragt beim Direktor der Kemptener Justizvollzugsanstalt
    Nachgefragt beim Direktor der Kemptener Justizvollzugsanstalt Foto: dpa

    Drei Personen haben am Montag unerlaubterweise versucht, von außen Kontakt mit Insassen der Memminger Justizvollzugsanstalt aufzunehmen. Ihr Motiv ist noch unklar. Sicher ist jedoch, dass die Drei eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erwartet. Wir sprachen mit dem Leiter der JVA Kempten, Gisbert Rehmet, darüber, wie häufig solche Vorfälle in den beiden Allgäuer Gefängnissen vorkommen.

    Wie oft versuchen Personen von außen, unerlaubten Kontakt mit Gefangenen aufzunehmen?

    Rehmet: Das kommt in unregelmäßigen Abständen immer wieder vor. In Memmingen etwas häufiger als in Kempten, da die JVA in Kempten einsamer liegt, ohne eine öffentliche Straße, die angrenzt. Entweder wird versucht, akustisch Kontakt aufzunehmen, also durch rufen. Oder es werden Dinge über die Gefängnismauern geworfen, am häufigsten Handys oder Rauschgift. In fast allen Fällen können wir den Kontakt aber unterbinden. Auch die "Geschenke" haben wir im Griff. Man kennt die neuralgischen Punkte, die Höfe werden immer kontrolliert.

    Wie sieht es mit Informationsaustausch und Schmuggelversuchen per Post aus?

    Rehmet: Die Insassen können unbegrenzt Briefe schreiben. Die der Strafgefangenen werden von den Justizvollzugsbeamten kontrolliert. Die der Insassen in Untersuchungshaft von Richter oder Staatsanwaltschaft. Per Paket ist es heute ist es nur erlaubt, Kleidung für Sport oder die Entlassung, Radios, Fernseher, Rasierer oder Bücher als Fortbildungsmaterial zu schicken. Alle Pakete werden durchleuchtet. Telefonieren dürfen die Insassen nur in dringenden Fällen, die Gespräche werden mitgehört.

    Und wie kontrollieren Sie den Besuch?

    Rehmet: Nur eingetragene Personen und maximal drei auf einmal dürfen die Insassen besuchen. Sie werden mit einem Metalldetektor kontrolliert und müssen ihre Taschen und Rucksäcke draußen lassen. Während der gesamten Besuchszeit werden die Beteiligten von einem oder einer Bediensteten überwacht.

    Je nach Straftat, die der Gefangene begangen hat, gibt es unterschiedliche Besuchsformen: entweder im Cafeteria-Stil, also an Einzeltischen. Dabei verlassen wir uns was den Körperkontakt betrifft auf die Erfahrung der Beamten. Man muss ja auch die menschliche Seite beachten. Sitzt beispielsweise ein Vater im Gefängnis, soll er sein Kind auf den Arm nehmen dürfen. Die zweite Variante ist ein Platz mit Trennscheibe, wenn kein Körperkontakt erlaubt ist, etwa bei Rauschgiftsüchtigen. Da gab es schon Übergaben von Drogen von Mund zu Mund. Interview: Julia Barnerßoi

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