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Mottfeuer im Landkreis Oberallgäu wieder erlaubt

Landratsamt

Mottfeuer im Landkreis Oberallgäu wieder erlaubt

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    Bis auf Weiters sind im Oberallgäu alle Mottfeuer verboten.
    Bis auf Weiters sind im Oberallgäu alle Mottfeuer verboten. Foto: Ralf Lienert

    Update 7. Mai, 11:09 Uhr:Laut dem Landratsamt Oberallgäu sindMottfeuer ab sofort wieder erlaubt. Allerdings müssen die Mottfeuer vorher bei der Integrierten Leitstelle (Tel.: 0831 – 96096-689) als Information für die Feuerwehr angemeldet werden. Außerdem ist das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle nur werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr erlaubt. Die Mottfeuer sind zu beaufsichtigen und bei starkem Wind sofort abzulöschen, ein geeignetes Löschmittel muss bereit stehen. Erst wenn das Feuer vollständig erloschen ist, darf der Platz verlassen werden.Bezugsmeldung vom 7. April:Das Landratsamt Oberallgäu hat das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen per Allgemeinverfügung untersagt. Das Verbot gelte "bis auf Weiteres", so das Landratsamt. Grund für das Verbot sei der in Bayern ausgerufene Katastrophenfall. Hierdurch seien alle Einsatzkräfte gebündelt, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen, so das Landratsamt Oberallgäu weiter.  Normalerweise werden zu der jetzigen Jahreszeit allgäuweit bis zu 90 Mottfeuer pro Tag angemeldet. Pflanzliche Abfälle aus Garten, Wald und Landwirtschaft können weiterhin bei den Grüngutsammelstellen abgegeben werden.

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