Die Staatsanwaltschaft hat in dem Klinikmord-Prozess von Bad Grönenbach für den 19-jährigen Angeklagten die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert. Die Staatsanwältin hob vor dem Landgericht Memmingen die Grausamkeit der Tat hervor. Die Verteidigung des 19-Jährigen plädierte auf Totschlag und eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Das Urteil der Richter wird noch heute erwartet. Er soll als Patient einer Reha-Klinik in Bad Grönenbach eine 39 Jahre alte Mitpatientin sexuell belästigt und sie dann mit mehreren Scherenstichen getötet haben.
Gericht