Neun Monate Haft für notorischen Wiederholungstäter Lindau/Westallgäu (enz). Alles Bitten und Flehen des Angeklagten, ihm noch einmal die Chance einer Bewährung zu geben, war vergebens: Richter Thomas Walther schickte den 50-Jährigen wegen veruntreuender Unterschlagung für neun Monate ins Gefängnis.
Staatsanwalt Andrè Pfattischer hatte mit Hinweis auf acht Vorstrafen - davon fünf einschlägiger Art - gar elf Monate Haft gefordert. Dem im Westallgäu wohnhaften Mann war vorgeworfen worden, einen bei einer Lindauer Autovermietung für eine Woche geliehenen Pkw nicht zurückgebracht zu haben. Nach drei Wochen wurde das zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeug in Oberstaufen sichergestellt. 'Das Auto stand vor seiner Stammkneipe', berichtete ein Polizist aus dem Oberallgäu. Insoweit seien die Fahndung und die vorläufige Festnahme des Mannes ein Kinderspiel gewesen. Während der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte wenig einsichtig und behauptete, jeweils per Telefon die Abgabefristen verlängert zu haben. Dies handhabe er immer so, weil er quasi von der Hand in den Mund lebe. Der Staatsanwalt reagierte verblüfft: 'Wenn Sie finanziell so klamm sind, wundert es mich schon, sich ein Mietauto im Wert von über 20000 Euro leisten zu können.' Eine Angestellte des Autohauses äußerte ihre Gewissheit, keinen Anruf erhalten zu haben. Dies versichere sie auch im Namen anderer Mitarbeiter der Verleihfirma. Als Richter Walther den 50-Jährigen an ähnlich gestrickte Fälle aus der Vergangenheit erinnerte, reagierte dieser sauer: 'Das interessiert hier nicht, weil ich die Strafen dafür verbüßt habe.' Sein Aufbegehren half nicht, weil die einschlägigen Vorstrafen für das zu findende Strafmaß eine nicht unerhebliche Rolle spielten. Besonders dreist war der banale Trick gewesen, ein zum Kauf ausgesuchtes Auto nach einer Probefahrt nicht mehr zurückzubringen. Ein anderes Mal wurde ein gemieteter VW-Bus zur Fahndung ausgeschrieben. Richter: Kein Versteckspiel Zuspruch erfuhr der Angeklagte lediglich von seiner Anwältin. Sie verstehe nicht, warum man ihren im Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß registrierten Mandanten nicht zu Hause aufgesucht habe. Richter Walther parierte: 'Wer ein Auto mietet, steht in einer Bringschuld und darf dem Vermieter kein Versteckspiel zumuten.'Als der beredte Autofan seine Felle davonschwimmen sah, griff er zum letzten Strohhalm: Die Chancen eines 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt. Ihm sei das Unglaubliche gelungen, einen Job als Hausmeister zu finden. 'Den verliere ich, wenn Sie mich einsperren.' Der Appell zeigte keine Wirkung: Angesichts der Vorstrafen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.