Marktoberdorf/Ostallgäu (jth). - Jetzt beginnt sie wieder, die Zeit der feucht-fröhlichen Feste. Nachdem es dem Ostallgäuer Jugendamt, dem Kreisjugendring und dem Gesundheitsamt im vergangenen Jahr darum gegangen ist, Veranstalter und kommunale Vertreter über Jugendschutzbestimmungen bei Festen zu informieren, wenden sie sich heuer verstärkt an die Eltern. Mit 15000 Faltblättern versuchen diese Einrichtungen, Erziehungsberechtigte über den Missbrauch von Suchtmitteln zu informieren. Einige Schulklassen werden in dieser Woche im Landratsamt zudem einen Mitmach-Parcours des Gesundheitsamts besuchen, in dem sie sich mit dem Thema 'Sucht' beschäftigen. Nach Darstellung von Erich Nieberle, Geschäftsführer des Kreisjugendrings (KJR) Ostallgäu, kamen 2004 immer wieder Veranstalter von Festen auf ihn oder Jugendamts-Chefin Petra Mayer zu und beklagten, dass manche Eltern nicht mit den Jugendschutzbestimmungen vertraut seien. Zudem ist es Jugendamt heuer ein besonderes Anliegen, Eltern auf ihre Verantwortung ihren Kindern gegenüber hinzuweisen. Im Speziellen geht es Petra Mayer zufolge nicht darum, den Eltern 'mit erhobenem Zeigefinger' mögliche rechtliche Konsequenzen aufzuzeigen, wenn sie ihre Verantwortung ignorieren. Vielmehr gehe es darum, Erziehungsberechtigten 'Mut zu mehr Elternkompetenz' zu machen. 'Einige Eltern rufen bei uns an, weil sie verunsichert sind, wie sie sich gegenüber ihren Kindern verhalten sollen', erzählt Mayer. Mit dem 'Suchtmittel & Co' betitelten Faltblatt, das in Kürze über die Schulen an 15000 Eltern verteilt wird, will das Jugendamt Erziehungsberechtigte über Alkohol und Drogen aufklären und auf Möglichkeiten zu suchtvorbeugender Erziehung aufmerksam machen. Mayer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eltern die 'Erstverantwortlichen' sind, wenn es um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen (Aufenthalt bei Veranstaltungen, Genuss von Alkohol oder Tabak etc.) geht. Diese Verantwortung könne nicht auf Veranstalter oder Behörden - wie etwa das Jugendamt oder die Polizei - delegiert werden, so Mayer. Zur Veranschaulichung nennt Nieberle ein Beispiel: 'Wenn Eltern ihrem 15-jährigen Sohn sagen, dass sie ihn um 1 Uhr vom Festzelt abholen, dann verstoßen sie gegen das Jugendschutzgesetz.' Weil das neue Jugendschutzgesetz Eltern mehr Entscheidungsspielraum lässt, steigt deren Verantwortung. Am Herzen liegt dem Jugendamt Aufklärung zur 'Erziehungsbeauftragung', die beispielsweis über die Landkreis-Internetseite (www. ostallgaeu. de) heruntergeladen werden kann. Der Inhalt: Eltern können eine erwachsene Begleitperson bestimmen, die an ihrer Stelle die Erziehungsfunktion und Verantwortung für das minderjährige Kind übernimmt. Ausgefüllte Formblätter verlangen Mayer zufolge immer mehr Veranstalter. Das Jugendamt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die beauftragte Person durch das gültige Formblatt die 'volle Verantwortung' für das Kind übernimmt und damit bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen (etwa beim Alkoholkonsum) auch rechtlich belangt werden kann.
Autorität wichtig Nieberle bedauert, dass Jugendliche die rechtlichen Spielräume der Gesetze ab und an ausnutzen: Rein rechtlich sei es möglich, dass ein 19-Jähriger mit zehn unterzeichneten Erziehungsbeauftragungen für 16- oder 17-jährigen Freunde mit diesen bis 24 Uhr bei einem Fest bleiben. In diesem Fall bestehe allerdings kein Autoritätsverhältnis zwischen dem 19-jährigen und seinen Begleitern. Nieberle: 'In so einem Fall bringt das Formblatt wenig.' Jugendamts-Chefin Mayer rät Eltern, sich schon vor Diskussionen mit ihren Kindern genau über Jugendschutz-Bestimmungen zu informieren - etwa über die Internetseite des Landkreises oder beim Jugendamt. Auch für diesen Sommer haben Jugendamt und Polizei wieder sporadische Kontrollen bei Festen und Partys im Ostallgäu angekündigt.