Artikel: Maskenpflicht zum Schulstart

1. September 2020 06:08 Uhr von RSA Radio GmbH & Co. KG
pixelio/pixabay

Die ersten 10 Tage (9 Schultage) gilt an Bayerischen Schulen eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind nur die Grundschulen.  Nach diesen 10 Tagen entscheiden die Schulen und Regionen individuell, wie sie mit der Maskenpflicht verfahren. Sollte das Infektionsgeschehen über 35 steigen, dann tritt die Maskenpflicht aber wieder in Kraft.  Das bedeutet wenn sich innerhalb von einer Woche mehr als 35 Personen pro 100.000 Einwohner infizieren, ist dieser Wert überschritten.  Ein normaler Regelbetrieb habe laut Ministerpräsident Markus Söder die oberste Priorität. Weitere aktuelle Infos zu den Infektionsschutzmaßnahmen an den bayerischen Schulen finden sie auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums.