Der Marktgemeinderat in Oberstdorf hat eine neue Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf beschlossen. Wie die Gemeinde mitteilt, gilt nun die Jahres-Nettokaltmiete als künftige Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer. Bisher wurde in Oberstdorf die Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 berechnet. Mit der neuen Satzung steigt der lineare Steuersatz auf zwanzig Prozent der Jahres-Nettokaltmiete an. Insgesamt werden in Oberstdorf rund ein Drittel der Wohnungen als Zweitwohnsitz genutzt. Für Mobilheime, Wohnmobile und Wohn- und Campingwagen beträgt der Steuersatz künftig elf Prozent der Nettostandplatzmiete.
Gerichtsbeschluss zwingt Gemeinden zur Satzungsänderung
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wie die Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf und Sonthofen erhoben wird. Die Richter gaben dadurch Klägern recht, die in Sonthofen und Oberstdorf eine Zweitwohnung haben. Das Gericht forderte von den Gemeinden eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer. Die Stadt Sonthofen hatte ihre Satzung bereits angepasst. Mit dem Beschluss des Marktgemeinderates gilt jetzt auch Oberstdorf eine neue Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.
Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf und Sonthofen verfassungswidrig