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Markenrecht: Flocke beschäftigt die Justiz

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Markenrecht: Flocke beschäftigt die Justiz

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    Nürnberg/Burgberg Im dritten Lebensmonat beschäftigt das Nürnberger Eisbärenbaby Flocke bereits die Gerichte. Wie das Landgericht Nürnberg-Fürth mitteilt, erwirkte die Stadt Nürnberg eine einstweilige Verfügung gegen eine Firma aus Burgberg im Oberallgäu. Darin werde es dem Unternehmen für Produktentwicklung untersagt, mit den Bezeichnungen 'Flocke der Eisbär', 'Eisbär Flocke' und 'Flocke das Eisbärbaby' zu werben, sagte ein Sprecher.

    Der Termin für die Verhandlung wurde auf den 20. Februar bestimmt. Die beklagte Firma hatte am 13. Januar die von der Stadt beanstandeten Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in 14 Warengruppen angemeldet. Bereits drei Tage zuvor hatte sich eine Wendelsteiner Patentanwältin im Auftrag der Stadt jedoch die Markenrechte für die Kombination 'Flocke' und 'Eisbär' gesichert. (ddp)

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