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Lindau bekommt eine Paintball-Halle

Lindau / Augsburg

Lindau bekommt eine Paintball-Halle

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    Lindau bekommt eine Paintball-Halle
    Lindau bekommt eine Paintball-Halle Foto: dpa

    In Lindau wird es demnächst für Paintball eine eigene Halle geben. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Mittwoch entschieden. Paintball ist ein umstrittenes Spiel, bei dem Menschen mit Farbmunition aufeinander schießen. Paintball - oft auch Gotcha genannt - wird in Deutschland von vielen tausend Menschen gespielt. Doch das gegenseitige 'Abschießen' mit Farbmunition ist nicht unumstritten. Nach dem Amoklauf von Winnenden war sogar ein Verbot der Sportart überlegt worden. Umgesetzt wurde es aber nicht. Paintball-Waffen ('Markierer') dürfen deshalb weiter frei verkauft werden. Allerdings müssen Käufer über 18 Jahre alt sein. Ausgeübt werden darf Paintball zudem nur in abgesperrten Gebieten - oder in Hallen. In Lindau wollte nun die Inselbrauerei Lindau AG eine bisher zur Getränkeproduktion genutzte Halle in eine 'Indoor-Fun-Sport-Multifunktionshalle' umwandeln. Für die Sportarten Speedminton, Short Track, Ultimate - und eben Paintball. Die Stadt Lindau als Baugenehmigungsbehörde erlaubte die Nutzungsänderung zwar, nahm das Paintballspiel aber ausdrücklich davon aus. Begründung: Dieses Spiel verstoße gegen die Menschenwürde. Dagegen zog die Inselbrauerei vor das Verwaltungsgericht Augsburg - und gewann. Die Richter entschieden am Mittwoch, dass in der Halle auch Paintball gespielt werden dürfe. In ihrer Entscheidung gaben sie den Betreibern aber strenge Auflagen auf. So dürften nur Mitglieder eines Paintball-Vereins in der Halle gegeneinander antreten und auch nur nach den offiziellen Regeln. Es dürfte nur bis 22 Uhr gespielt werden. Tarnkleidung und ähnliche Uniformierungen verboten die Richter. Und: Die Paintball-Munition dürfe nicht aus roter Farbe bestehen - um bei Treffern Ähnlichkeiten zu echten Verletzungen zu vermeiden. Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sahen die Richter - bei Einhaltung der Auflagen - nicht. Bei den Spielern dürfe eben nicht der Eindruck des 'spielerischen Tötens' entstehen. Wegen der grundsätzlichen Beduetung des Falles ließen die Richter der 4. Kammer eine Berufung zu.

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