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Leistungen für Schulbedarf jetzt beantragen

Unterstützung

Leistungen für Schulbedarf jetzt beantragen

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    Leistungen für Schulbedarf jetzt beantragen
    Leistungen für Schulbedarf jetzt beantragen Foto: Armin Weigel (dpa)

    Eltern mit schulpflichtigen Kindern kennen das: immer zu Schulbeginn fallen einige Kosten an, denn Schulmaterialien müssen gekauft werden. Schnell kommen hier Beträge zusammen, die von Empfängern von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht leicht zu schultern sind. Das 'Bildungs- und Teilhabepaket' der Bundesregierung setzt hier an und unterstützt Eltern zum Schuljahresanfang und zum Zwischenzeugnis mit einer Direktzahlung von 70 bzw. 30 Euro. Das Jugendamt der Stadt, das für die Auszahlung der Zuschüsse für SGB XII-, Wohngeld-, und Kinderzuschlagsbezieher zuständig ist, weist darauf hin, dass Anträge auf Leistungen für den Schulbedarf rechtzeitig, spätestens aber bis zum 31. August 2011 einzureichen sind. Maßgeblich ist die Leistungsberechtigung zum 1. August .2011. Bei Beziehern von Leistungen nach SGB II ('Hartz IV') leistet das Jobcenter automatisch ohne gesonderten Antrag. Eltern können für ihre Kinder - neben den o.g. Leistungen für Schulbedarf - dabei natürlich auch Anträge auf Zuschüsse für Fahrten zur weiterführenden Schule, Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertagesstätten oder den Vereinsbeitrag stellen. Ziel des Programms 'Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder' ist es, den bedürftigen Kindern aus Familien mit Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an kulturellen und sozialen Aktivitäten aller Gleichaltrigen und den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Der Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen ist auf der Internetseite der Stadt Memmingen hinterlegt. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Leistungen. Auskünfte beim städtischen Jugendamt in der Ulmer Straße 2 erteilt Frau Onar, Tel. 08331/850-468.

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