Lechbruck | fis | Gegen die Stimme von Gemeinderätin Melanie Wiedemann hat der Lechbrucker Gemeinderat eine "Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde" erlassen. Besitzer von Kampfhunden und größeren Vierbeinern müssen ihre Tiere nach Inkrafttreten der neuen Regelung auf öffentlichem Grund an die Leine nehmen. Auslöser war der schriftliche Antrag eines Lechbrucker Bürgers, der einen Leinenzwang für Hunde im gesamten Gemeindegebiet durchsetzen wollte.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Hundehaltung ermöglichen es Gemeinden, "zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit" das freie Umherlaufen großer Hunde und Kampfhunde in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einzuschränken. Voraussetzung: Die Kommune erlässt eine entsprechende Verordnung.
Selbst verantwortlich
"Jeder Hundehalter ist doch für sein Tier selbst verantwortlich", sprach sich Gemeinderätin Wiedemann gegen eine solche Vorgabe aus. Für die Verordnung plädierte dagegen Gemeinderat Andreas Heyl - er pochte jedoch auf Einschränkungen, die sich auf Größe und Rasse der Hunde beziehen. "Als Vater von drei kleinen Kindern bin ich für die Verordnung", fand Ratskollege Bernhard Lippert.
Der Vorschlag von Gemeinderat Oliver Zugmaier, eine Höhe des bei Zuwiderhandlungen anfallenden Ordnungsgeldes festzulegen, eine zeitliche Beschränkung der Verordnung aber abzulehnen, fand schließlich Zustimmung im Gremium. Nach Erlass der Verordnung gilt künftig eine Anleinpflicht auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sowie in Anlagen - allerdings nur für Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern.
