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Landratsamt: Schein-Selbständige?

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Landratsamt: Schein-Selbständige?

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    Sozialpädagogin will Festanstellung vor Gericht einklagen Streit um Stellung von Honorarkräfte Sonthofen/Oberallgäu (uw). Sind Sozialpädagogen, die das Landratsamt Oberallgäu als Honorarkräfte einsetzt, selbständig oder unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht? Diese Frage wird im Februar das Gericht beschäftigen, denn eine gegen Honorar beschäftigte Pädagogin will die Festanstellung einklagen. Auslöser ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Schein-Selbständigkeit, auf das die Krankenkassen das Landratsamt und einige freiberufliche Mitarbeiter angeschrieben haben. Die Kassen werten die Arbeit der 16 Honorarkräfte in der Sozialpädagogischen Familienhilfe als versicherungspflichtige Tätigkeit, weil der Kreis einziger Auftraggeber sei. Der hat hier im laufenden Etat Ausgaben von 210000 Mark eingeplant. Wäre die Einschätzung der Versicherer richtig, müsste die Kreisbehörde dafür rund 69000 Mark an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, hieß es im Jugendhilfeausschuss. Laut Personalchef Günter Wackerbauer möchte eine Sozialpädagogin einen arbeitnehmerähnlichen Status. Die anderen wollten dadegen selbständig bleiben. Der Grund liegt auf der Hand: Die meisten Honorarkräfte sind bereits (zum Beispiel über den Lebenspartner) krankenversichert. Ihnen brächte die vom Kreis bezahlte Sozialversicherung nur Einkommensverluste.

    Denn in dem Fall würde der Kreis das pauschale Stundenhonorar dem Tarifgehalt anpassen, also senken, so Wackerbauer. Zweite Möglichkeit wäre, vier Leute fest anzustellen. Doch eben das ist nicht gewünscht. Wir wollen lieber 16 Mitarbeiter auf breiter Basis, betonte in der Sitzung Vize-Landrat Herbert Seger. Bei vier Angestellten könne das Jugendamt die Familienhilfe nicht nach Bedarf und flexibel gestalten. Für Jugendamtsleiter Martin Bartl spricht die Berufspraxis gegen den Vorwurf der Schein-Selbständigkeit: Die Pädagogen erhielten nur den Auftrag, sich um eine Familie zu kümmern, aber keine weiteren Vorgaben. Ihnen blieben Methoden, Inhalte und Arbeitszeiten selbst überlassen. Bartl: Einem Maler sage ich auch nur, dass ich den Türstock grün will. Ob er ihn streicht oder rollt, ist mir egal. Derzeit erhalten 22 Oberallgäuer Haushalte die Sozialpädagogische Familienhilfe. Vorteil des ambulanten Angebots: Der Sozialpädagoge arbeitet mit der gesamten Familie und greift wenig in das bestehende Familiensystem ein. Er soll nur die Erziehungsberechtigten unterstützen und so den Verbleib des Minderjährigen in der Familie gewährleisten. Die Pädagogen arbeiten dabei aber nicht als Haushaltshilfen, die beispiel

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