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Landgericht weist

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    ESVK-Klage ab Rechtslage 'strittig' ­ Vorstand kündigt Berufung an Kaufbeuren (rö). Abgewiesen wurde vom Landgericht Kempten eine Klage des ESV Kaufbeuren gegen die frühere Adler-Geschäftsführerin Erika Pranschke, Ex-Gesellschafter Ulf Jäkel sowie den früheren ESVK-Schatzmeister Wolfgang Götz wegen Unterschlagung und Untreue. Streitfall war ein Scheck der Aktienbrauerei über 69 000 Mark, der im Januar 1996 auf den ESVK ausgestellt war, aber zugunsten der Adler-Gmb H eingelöst wurde. Die Rechtslage sei, so der Richter gegenüber der Allgäuer Zeitung, 'durchaus strittig'. Letztlich sei den Beklagten aber nicht nachzuweisen, dass sie den ESVK vorsätzlich schädigen wollten. Der Verein geht nun vermutlich in Berufung.

    Im Januar 1996 hatten die Adler akute Geldnot. Gesellschafter Ulf Jäkel nahm Verhandlungen mit der Aktienbrauerei auf. Deren Werbeetat war jedoch bereits erschöpft, so dass die Brauerei nur die Möglichkeit sah, den mit dem ESVK geschlossenen Vertrag über das Getränke-Lieferungsrecht um fünf Jahre zu verlängern. Diesen neuen Vertrag unterzeichnete Schatzmeister Wolfgang Götz ­ Jäkel war seinerzeit kein Vorstandsmitglied des ESVK mehr. Der Verrechnungsscheck wurde von Pranschke abgeholt und von einer Mitarbeiterin zugunsten der Adler eingelöst.

    Im Zuge der 'Aufräumarbeiten' nach dem Adler-Konkurs hatte der Verein Ende 1998 Pranschke verklagt. Die Klage wurde, da Pranschke in Absprache mit Jäkel handelte, schließlich auf diesen ausgedehnt. Das Gericht erwog, die Angelegenheit wegen des Verdachts der Unterschlagung der Staatsanwaltschaft Kempten zuzuleiten.

    Der Verein ist der Ansicht, dass die Gelder dem ESVK hätten zufließen müssen, nicht den Adlern. Zudem hatten die Adler die vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet, das sich diese Steuergelder in Höhe von 9000 Mark aber beim Verein als Berechtigtem holte. Der ESVK war laut Klageschrift über die Transaktion gar nicht informiert, sondern ist erst im Rahmen der Buchprüfung 1998 aufmerksam geworden.

    Die Gegenseite beruft sich auf zwei Faktoren: den Kooperationsvertrag zwischen Verein und Adlern von 1994 sowie den Umstand, dass Götz als Vorstandsmitglied des ESVK den Vertrag im Wissen unterzeichnete, dass das Geld für die Adler bestimmt war. Im Kooperationsvertrag übertrug der Verein 'sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Werbe- und Sponsorenverträgen, sofern diese nicht mit ausdrücklicher Zweckbestimmung für den Amateur- und Nachwuchsspielbetrieb vorgesehen sind. Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für andere entgeltliche Verträge.'

    Der Verein konterte: Es handelte sich bei dem Bierliefervertrag nicht um einen Werbe- oder Sponsorenvertrag, sondern um einen Vertrag zur Stadiongastronomie und damit der Rechte am Eisstadion. Die seien im Kooperationsvertrag keinesfalls an die Adler abgetreten worden. Und es hätte beim Bierliefervertrag nicht der Unterschrift eines Vorstandes bedurft, wenn die Sache ohnehin im Kooperationsvertrag geregelt gewesen wäre.

    'Eine gemeinsame Sache'

    Die Rechtslage sei in der Tat durchaus strittig, erklärte der Richter am Landgericht gegenüber unserer Zeitung. Ihn bewog aber vor allem die Zeugenaussage von Wolfgang Götz zur Abweisung der Klage. Der hatte vor Gericht zugegeben, dass weder Präsident Bernhard Pohl, 'der sonst üblicherweise alle Verträge unterschrieb', noch sein Stellvertreter Rudi Krause von ihm informiert worden waren. 'Jäkel hat sich damals an mich gewandt, weil es Differenzen mit Pohl gab', so Götz vor Gericht. Er habe den Vertrag, der ihm vorgefertigt vorgelegt worden sei, wegen des Zeitdrucks ohne Rücksprache mit Pohl unterschrieben in dem Wissen, dass das Geld den Adlern, nicht dem ESVK zugedacht sei. 'Für mich war dies eine gemeinsame Sache.'

    Da Götz sein Einverständnis zur Überweisung gegeben habe, sah der Richter den Tatbestand der Unterschlagung als nicht gegeben. 'Wegen des Kooperationsvertrages ist es wohl auch keine Untreue.' Zumindest sei Jäkel vorsätzliches Handeln zum Schaden des ESVK nicht nachzuweisen. Erika Pranschke sei ohnehin nicht betroffen, da die Verhandlungen zwischen Jäkel und Götz liefen.

    Der ESVK wird nun wohl in Berufung gehen. Dann hat sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall zu befassen.

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