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Lärmbelästigung: Nachts dürfen keine Glocken läuten

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Lärmbelästigung: Nachts dürfen keine Glocken läuten

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    Ellhofen (ado). Die Uhr des Kirchturms von Ellhofen im Westallgäu darf nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, nicht mehr schlagen. Der viertelstündliche Glockenschlag sei vermeidbare, schädliche Lärmbelästigung, hat das Landratsamt Lindau entschieden. Ein Ellhofer Bürger, der den Uhrschlag nicht mehr ertragen wollte, hatte Beschwerde eingelegt.

    Die Lärmmessung der Lindauer Behörde ergab, dass die Grenzwerte des Lärmschutzgesetzes deutlich - um bis zu zehn Dezibel - überschritten werden. Die Aufforderung an die Kirchenstiftung 'St. Peter und Paul', schalldämpfende Maßnahmen zu ergreifen, wurde - nicht zuletzt aus Kostengründen - abgelehnt. Nun musste eine Zeitschaltuhr eingebaut werden, damit die Glocken in der Nacht nicht mehr schlagen. Der Kirchenpfleger bedauerte im Pfarrblatt: 'Der seit Jahrhunderten vertraute heimatliche Glockenschlag ist verstummt.'

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