Die Gemeinden sollen beim Volksbegehren gegen Studiengebühren (17. bis 30. Januar) Eintragungszeiten anbieten, die über die Rathaus-Öffnungszeiten hinausgehen. Einen solchen Beschluss beantragten die Freien Wähler im Kreistag.
Konkret forderten sie folgende zusätzliche Zeiten: Freitag bis 15 Uhr, Samstag bis 12 und an einem Wochentag bis 20 Uhr. Doch nach Ansicht der Kreisverwaltung sind die Öffnungszeiten der Rathäuser nicht Aufgabe des Landkreises.
Zudem seien die Eintragungszeiten eh in der Landeswahlordnung geregelt: Die Gemeinden müssten dafür mindestens an einem Samstag oder Sonntag zwei Stunden öffnen, an einem Tag unter der Woche bis 20 Uhr und Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.