Bad Hindelang/Oberjoch | ho | Wenn Mütter (und manchmal auch Väter oder Geschwister) mit einem kleinen Patienten zur Heilbehandlung in die Fachklinik 'Santa Maria' nach Oberjoch kommen, dann ist für diese Begleitpersonen künftig auch der dort übliche Kurbeitrag fällig. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden - ein Urteil, das für andere anerkannte Bäder oder Kurorte ebenfalls als Grundlage dienen könnte.
Der Rechtsstreit zwischen der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg als Träger der 190-Betten-Klinik und dem Markt Bad Hindelang geht bis ins Jahr 2002 zurück. Damals hatte die Kommune - nachdem in der Fachklinik für Atemwegserkrankungen und Allergien auch durch bauliche Maßnahmen mehr Möglichkeiten für solche Begleitpersonen geschaffen worden waren - erste Kurbeitrags-Bescheide für diese Mütter erlassen. Sie verbringen mit ihren in der Regel zwei- bis sechsjährigen Kindern die Zeit der meist sechswöchigen Heilbehandlung in Santa Maria, wobei die Versicherungsträger auch die Kosten (einschließlich des Kurbeitrags) übernehmen.
Die Klinik legte jedoch gegen die Bescheide Beschwerde beim Landratsamt ein mit der Argumentation, dass sich die Begleitpersonen ja nicht zu Kur- und Erholungszwecken in Oberjoch aufhalten und ihnen auch die Zeit fehle, diese Einrichtungen zu nutzen.
Dem hält Bürgermeister Roman Haug 'die Lebenserfahrung' entgegen: Tatsächlich kämen die Mütter sehr häufig zur Gästeinformation, um sich eingehend über die Möglichkeiten und Angebote zu informieren. Auch ließen sie sich meist Gästekarten ausstellen. Und die gibt's ja nur für Kurbeitrag zahlende Gäste - 2,90 Euro müssen sie pro Tag im Winter entrichten, 2,10 im Sommer.
Nachdem das Landratsamt die Auffassung der Gemeinde teilte und dem Widerspruch nicht stattgab, erhob die Klinik Klage am Verwaltungsgericht Augsburg (VG). Das schmetterte Bad Hindelang ab und ließ keine Berufung zu, wogegen wiederum die Marktgemeinde - mit Erfolg - Beschwerde einlegte.
Daraufhin hat nun die 4. Kammer des VGH verhandelt und das VG-Urteil auf Kosten des Klägers aufgehoben; es ließ keine Revision gegen dieses Urteil zu.
Dieser Bad Hindelanger Sieg spielt für die Marktkasse eine spürbare Rolle - immerhin summiert sich der Kurbeitrag der Begleitpersonen in 'Santa Maria' pro Jahr auf knapp 100 000 Euro.