Er ist kein Feiertag und wird doch gefeiert, seine Herkunft ist ebenso umstritten, wie sein Sinn. Wie beim Valentinstag haftet ihm der Verdacht des Kommerziellen an. Aber er kommt jedes Jahr immer wieder - der Abend vor Allerheiligen: Halloween. Wie jedes Jahr, öffnen sich auch heuer wieder die Türen zu einer anderen Welt. Geister, Dämonen und Tote werden am Abend vor Allerheiligen geehrt und gefürchtet. In der Nacht zum ersten November spukt es wieder im Allgäu. Wie beispielsweise in Ottobeuren. Auch hier ziehen Kinder und Jugendliche in gruselige Kostüme gehüllt durch die Straßen in ihrem Wohngebiet und wollen nur zwei Dinge: Möglichst lange aufbleiben und so viele Süßigkeiten einheimsen, wie es nur geht. Hannah und Emma sind mit ihren Freunden unterwegs und haben schon einiges eingesammelt. Dass immer mindestens eine Mutter mitgeht, stört die Erstklässler nicht weiter. Cooler wäre es zwar ohne Aufpasser, so die einhellige Meinung, aber praktisch ist es schon, wenn jemand mal die Tüte mit Süßigkeiten oder die Jacke halten kann, die ja sonst das ganze Kostüm verdeckt. Über Amerika zurück nach Europa Ursprünglich aus Irland stammend, ist das Fest in den USA neben Weihnachten und Thanksgiving eine der wichtigsten Feiern. In den 90er Jahren kam der Feiertag mit dem Kürbis zurück nach Europa. Von Kritikern als geschickter Schachzug der Süßigkeitenindustrie gleichermaßen ge- und verachtet. Den ursprünglichen Hintergrund aber, nämlich der Toten zu gedenken, Zwiesprache mit den Heiligen zu halten, hat Halloween mit Allerheiligen und Allerseelen gemein. Hier wie da geht es um die Auseinandersetzung mit Vergänglichkeit und Tod. Natürlich nicht bei Emma, Hannah und ihren Freunden. Hier steht eindeutig der Spaß im Vordergrund. Spaß am Verkleiden, Erschrecken und sich selber ein bisschen fürchten. Schon wieder eine Tüte Gummibärchen, wer nimmt die jetzt? Egal – wird später geteilt. Und wenn es doch mal Saures gibt? Wer den Maskierten die verlangten Süßigkeiten vorenthält, muss manchmal mit Konsequenzen rechnen. Die Streiche, die dann oft gespielt werden gehen von harmlos bis gefährlich. Von kleinen Albernheiten abgesehen, hatte die Polizei in der Vergangenheit wegen Halloweenstreichen alle Hände voll zu tun. Von Sachbeschädigung über Bedrohung bis zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr war alles dabei. Eltern haften für Ihre Kinder – das stimmt hier nicht immer. Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können für Schäden, die durch ihre Streiche entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Aber im Grunde gilt: Je älter und einsichtsfähiger das Kind ist, desto eher haftet es selber. Emma, Hannah und die anderen interessiert das nicht. Ob richtiger Feiertag oder nicht, ob von der Industrie gemacht oder alter keltischer Brauch - sie haben bekommen was sie wollten: die Taschen voll mit Schokolade und Bonbons und das Ins-Bett-gehen-Müssen maximal raus gezögert.
Wochenende