Artikel: Können Geschäftsinhaber ihr Ladenmiete wegen den Corona-Maßnahmen kürzen

20. Januar 2021 09:30 Uhr von RSA Radio GmbH & Co. KG
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Wenn das Geschäft Corona bedingt nicht mehr läuft.  Können Geschäftsinhaber einfach die Ladenmiete kürzen oder ganz aussetzen? Nach Artikel 240 § 7 EGBGB Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen könnte man dies vermuten. Dieser Paragraph besagt: Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert hat. Wir haben darüber mit Eberhard Erst, 1. Vorstand vom Haus & Grund Kempten e.V. gesprochen. Haus & Grund ist ein Interessenvertreter für Haus- und Wohnungseigentümer. Hat ein Geschäftsinhaber nun nach Artikel 240 § 7 EGBGB die Möglichkeit den Mietvertrag zu seinen Gunsten zu verändern?

Ernst: Es sind vom Vermieter die Umstände zu betrachten bevor man den Mietvertrag anpasst. Kann der Mieter die Räumlichkeit wirklich nicht nutzen oder ist z.B. durch den Außerhausverkauf weiterhin eine Nutzung möglich. Außerdem ist zu prüfen, ob der Mieter finanzielle Einbußen hat und welche staatlichen Hilfen bekommt der Mieter.
Heißt kurzum:
Ernst: Der Mieter hat ein Recht auf Anpassung des Vertrages, wenn ihm das Festhalten des Vertrages unter Abwägung aller Umstände, nicht zugemutet werden kann.