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Kläranlagen-Förderung: Staatsanwalt ermittelt

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Kläranlagen-Förderung: Staatsanwalt ermittelt

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    Kläranlagen-Förderung: Staatsanwalt ermittelt
    Kläranlagen-Förderung: Staatsanwalt ermittelt Foto: fritz settele

    Die Rückforderung staatlicher Fördermittel für die Erweiterung der Kläranlage in Babenhausen zieht immer weitere Kreise. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach Informationen unserer Zeitung gegen fünf Mitarbeiter des Marktes Babenhausen und des früheren Wasserwirtschaftsamtes Krumbach ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges und der Urkundenfälschung eingeleitet.

    Die Betroffenen sollen Daten im Zusammenhang mit der Vergabe der Fördermittel gefälscht haben, so die Auskunft von Staatsanwalt Matthias Nickolai. Der Markt Babenhausen will, wie berichtet, mit einer Klage gegen den Freistaat beim Verwaltungsgericht Augsburg die Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von etwa 520000 Euro verhindern.

    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hatte, so die Augsburger Staatsanwaltschaft, bei der Überprüfung des Förderantrages Ungereimtheiten festgestellt und das Ermittlungsverfahren damit in Gang gesetzt. Dies hat Christine Serini, Sprecherin des ORH auf Anfrage bestätigt.

    Absoluter Einzelfall

    Ein derartiger Vorgang sei nach den Erfahrungen des ORH ein absoluter Einzelfall. Die Ermittlungen richten sich gegen den früheren Bürgermeister Theo Lehner und den noch amtierenden Marktbaumeister sowie drei zum Teil ehemalige Beschäftigte des früher eigenständigen Wasserwirtschaftsamtes Krumbach, das mittlerweile an die gleichnamige Behörde in Donauwörth angeschlossen ist.

    Parallel dazu hat nach Informationen unserer Zeitung ein Mitglied des Babenhauser Marktrats von sich aus ebenfalls Anzeige gegen den ehemaligen Rathauschef und einen Amtsleiter erstattet. Das Ratsmitglied ist der Ansicht, dass den Bürger durch Fehlleistungen und Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Kläranlagenerweiterung ein immenser finanzieller Schaden entstanden sei. Die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft beziehen sich auf einen Vorgang, der bereits einige Jahre zurückliegt.

    2002 hatte der Markt die Erweiterung seiner Kläranlage beschlossen. Dazu waren staatliche Fördermittel in Aussicht gestellt worden. In den Anträgen für diese Fördermittel ist nach bisherigen Ermittlungen ein Datum verändert worden. Denn der Förderantrag musste unbedingt vor dem Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden. Nickolai erläuterte, dass den Beschuldigten keine persönliche Bereicherung vorzuwerfen ist. Nach dem jetzigen Stand ist seitens der Staatsanwaltschaft beabsichtigt, das Ermittlungsverfahren gegen die Zahlung von Geldbußen im mehrstelligen Eurobereich einzustellen. Der ORH habe, so Nickolai gegen diese Einstellung keine Einwände. Bisher haben die Beschuldigten allerdings noch keine Erklärung zu dem Angebot der Staatsanwaltschaft abgegeben. Sie waren zu einer Stellungnahme nicht erreichbar.

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