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Kind wegen 171 Euro fast nicht operiert

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Kind wegen 171 Euro fast nicht operiert

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    Marktoberdorf/Ostallgäu (sg). - 171 Euro sollte der Vater einer sechsjährigen Tochter für den Narkosearzt vorschießen. 'Aber ich kann das Geld nicht auftreiben', rief der arbeitslose Vater aus einer Gemeinde des mittleren Landkreises gestern verzweifelt bei unserer Zeitung an. Bereits für heute ist der Termin in einem ambulanten Operationszentrum im Ostallgäu festgesetzt. Aus der Sicht des Vaters wäre die Operation um ein Haar wegen der geforderten Voraus-Zahlung geplatzt. Die Techniker-Krankenkasse, bei der die Familie versichert ist, hatte zwar schriftlich zugesagt, die Kosten für die Eingriffe an den Polypen und gleichzeitig an den Zähnen sowie die Narkose zu übernehmen. 'Aber der Narkosearzt will sein Geld vor dem Eingriff', erklärte der Vater gestern und beteuerte, das Geld nicht aufbringen zu können. Der Anästhesist dagegen erklärte gegenüber unserer Zeitung - nachdem die Krankenkasse sich gestern noch fernmündlich mit ihm in Verbindung gesetzt hatte - dass der Termin für ihn nicht in Gefahr stand. Denn bereits seit rund einer Woche sei ihm die Zusicherung der Krankenversicherung bekannt und klar, dass die Operation heute durchgeführt werden könne. Er sagte, dass es üblich sei, die Kosten für seine Arbeit in solchen Fällen im Vorab zu verlangen. Wenn sie die Krankenkasse nicht übernehme, gebe es immer noch die Möglichkeit, sie in Raten zu bezahlen.

    Eine Operation sei daran noch nicht gescheitert. Genau davor hatte der besorgte Vater allerdings Angst. Deswegen fragte er zunächst beim Sozialamt um die 171 Euro an. Leistungen für Krankenhilfe seien in der Behörde aber nicht vorgesehen, hieß es im Sozialamt - auch dann nicht, wenn es sich um einen Sozialhilfeempfänger gehandelt hätte. Dies sei Sache der Krankenkasse. Man könne sich außerdem nicht vorstellen, dass für eine Leistung vorab bezahlt werden müsse, die noch gar nicht erbracht ist. Auch bei der Caritas habe er dann vorgesprochen, so der Vater. Doch sie konnte ebenfalls nicht helfen. Erst wenn die Leistung erbracht sei, werde die Rechnung beglichen, erklärte die Krankenkasse. Dies habe er den Arzt auch wissen lassen, beteuert der Vater. Dieser aber habe darauf verwiesen, dass er in ähnlichen Fällen schon öfter nicht zu seinem Geld gekommen sei. Laut Krankenkasse ließ sich der Mediziner schließlich durch ein Gespräch überzeugen. So könne das sechsjährige Mädchen heute wie geplant operiert werden.

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