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Kind häufig verletzt: Strafbefehl für Mutter

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Kind häufig verletzt: Strafbefehl für Mutter

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    Vor Gericht Unschuld beteuert, aber Einspruch zurückgezogen Kaufbeuren (rö). Immer wieder hatte das kleine Mädchen am ganzen Körper blaue Flecken. Einmal kam es mit einer blutenden Platzwunde am Kopf in die Kinderkrippe, ein anderes Mal fehlten zwei Zähne. Die Kinderkrippe wandte sich ans Jugendamt, weil der Verdacht bestand, dass die Eltern ihre Fürsorgepflicht verletzten. Sie erhielten einen Strafbefehl, beteuerten jedoch, ihrem Kind niemals Schaden zugefügt zu haben, und erhoben dagegen Einspruch. So kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die Mutter zog ihren Einspruch schließlich zurück, das Verfahren gegen den Vater wurde wegen geringer Schuld eingestellt.

    Das kleine Mädchen ist eines von fünf Kindern der Familie und ein Zwilling. Im Gegensatz zu ihrer Schwester jedoch ist sie ausgesprochen klein und zierlich. Wie die Eltern berichteten, habe sie eine zeitlang sehr unter der Aggressivität der Geschwister zu leiden gehabt, die sie öfter gebissen und geschlagen hätten. So erklärten die Eltern auch das Zustandekommen einer Vielzahl blauer Flecken und Verletzungen. Diese hätten sie jedoch stets von einem Arzt behandeln lassen. Außerdem gilt das Mädchen als entwicklungsverzögert und hat offenbar auch motorische Störungen, sodass sie gelegentlich grundlos über die eigenen Füße falle und sich dabei Verletzungen zuziehe. Das bestätigte beispielweise die Aussage einer Kindergärtnerin, die das Kind jetzt mitbetreut.

    Vor rund einem Jahr hatten die Kinderpflegerinnen in der Kinderkrippe immer wieder schwere Blutergüsse am Kopf, an Armen und Rücken der damals Dreijährigen festgestellt und auch bemerkt, dass das Kind keinen gepflegten Eindruck machte. 'Sie hat mindestens zwei, drei Wochen lang denselben Body getragen', sagte eine Kinderpflegerin als Zeugin aus. Eines Tages sei das Mädchen von der Mutter sogar mit einer blutenden Kopfwunde abgegeben worden, sodass die Leiterin der Krippe selbst mit ihr zum Arzt ging. Die Mutter bestritt vor Gericht vehement, ihr Kind sei verletzt gewesen, als sie es gebracht habe. Ebenso wie in dem Fall mit den ausgeschlagenen Zähnen müsse das in der Kinderkrippe passiert sein.

    Die Mitarbeiterinnen der Krippe betonten jedoch, dass das nicht sein könne. Außerdem wären sie zur Unfallmeldung verpflichtet. Die Leiterin der Krippe hatte nach dem Vorfall mit der Platzwunde das Jugendamt eingeschaltet. Das Kind wurde für einige Wochen anderweitig untergebracht, kehrte dann aber zu den Eltern zurück. Mehrere Ärzte bescheinigten, dass als Ursache für die Blutergüsse und Narben nicht zwingend auf Misshandlung geschlossen werden könne. Im übrigen waren auch bei den anderen Kindern der Familie keinerlei Verletzungen oder Zeichen von Misshandlung festzustellen.

    Alles für die Kinder

    Die Eltern beteuerten, ihre Kinder über alles zu lieben und der Fürsorge für sie alles andere hintenanzustellen. Zumindest in den zwei angesprochenen Fällen bestanden für den Richter bei der Ehefrau jedoch Zweifel. Als sie Zeugen benannte, die bestätigen wollten, dass ihr Kind noch völlig unversehrt war, als sie mit ihm die Wohnung verlassen hatte, warnte er: 'Wenn das Kind da noch gesund war und in der Krippe kommt es verletzt an, ist das für mich ein 120-prozentiger Beweis, dass unterwegs etwas passiert sein muss.' Er riet der Angeklagten dringend, ihren Einspruch zurückzunehmen. Nach einiger Überlegung leistete sie dem auch Folge. Der Vater sprang seiner Frau dennoch zu Hilfe: 'Ich glaube nicht, dass sie unserer Tochter etwas getan hat. Auch wenn noch vier der fünf Kinder gewickelt werden müssen, hat sie Supernerven. Sie schreit vielleicht manchmal, aber sie schlägt die Kinder nicht', war er sicher.

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