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Kein Geld: Im Keller Strom angezapft

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Kein Geld: Im Keller Strom angezapft

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    Kempten | sir | Er sei ein 'Mietnomade', ein 'unverschämter Schmarotzer' urteilte Richter Johannpeter Schlosser über einen 36-jährigen Kemptener. Dieser zahlt seit vielen Monaten keine Miete und auch keine Nebenkosten mehr. Während der Vermieter (noch) Gnade vor Recht walten lässt und den Arbeitslosen nicht vor die Tür setzt, handelte das Allgäuer Überlandwerk (AÜW) bereits im Juli letzten Jahres und stellte dem Alleinlebenden den Strom ab. Dieser holte sich die Elektrizität jedoch illegal in seine Erdgeschosswohnung, indem er offenbar ein Loch in den Küchenboden bohrte und eine Steckdose im Keller anzapfte. Das brachte dem Mittdreißiger nun einen Strafbefehl über 50 Tagessätze à zehn Euro ein.

    Loch im Küchenboden

    Aufgeflogen war das Stromanzapfen durch das jährliche Zählerablesen. Dem Sachbearbeiter des Allgäuer Überlandwerks war es nicht schlüssig, dass die vier im Haus lebenden Parteien fürs Keller- und Treppenlicht sowie den Antennenverstärker soviel Strom wie ein Ein-Personen-Haushalt verbrauchten. In zwei Monaten (August und September) seien es 388 Kilowattstunden gewesen, die 92,31 Euro ausmachten. Zusammen mit dem Vermieter entdeckte er dann das Kabel an einer Kellersteckdose, das über ein Loch in der Decke direkt in die Küche des Angeklagten führte.

    Er habe weder das Loch verursacht, noch Strom angezapft, verteidigte sich dieser. Den immensen Stromverbrauch im Gebäude erläuterte er damit, 'dass in unserem Haus Tag und Nacht das Treppenlicht brennt'. Er gab jedoch zu, über eine Freundin aus der Nachbarschaft eine Zeitlang Strom bezogen zu haben, und zwar über deren Garage. Von dort habe er, mit Einwilligung der Frau, eine Kabeltrommel in seine Wohnung geführt. Dieses 'illegale Vorgehen' ist laut Richter Schlosser aber entdeckt und dem AÜW dieser Schaden bezahlt worden.

    Nach seinen finanziellen Verhältnissen befragt gab der Beklagte an, dass er auf Arbeitslosengeld warte und bis in den Herbst hinein rund 400 Euro monatlich verdient habe. Die Alimente für seine beiden, von ihm getrennt lebenden Kinder - 350 Euro - würde er aber Monat für Monat überweisen. Wohl aufgrund seiner klammen finanziellen Lage verdonnerte ihn der Richter nicht zu 1250 Euro Geldstrafe (50 Tagessätzen à 25 Euro), wie von Staatsanwalt Gunther Schatz gefordert, sondern zu 500 Euro wegen Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie.

    Rat: Ausziehen und Arbeit suchen

    Neben der Rechtsbelehrung gab er dem 36-Jährigen den guten Rat mit auf den Weg, 'auszuziehen, denn das gebietet die Höflichkeit' und sich eine Anstellung zu suchen, um seine Schulden begleichen zu können. 'Wir haben fast Vollbeschäftigung im Oberallgäu. Wer in Ihrem Alter arbeiten will, findet auch eine Arbeit.'

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