Eine Verhandlung, in der Leergutbons die Hauptrolle spielen, lässt aufhorchen: War da nicht 2008 in Berlin eine Kassiererin entlassen worden, weil sie zwei im Laden gefundene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte? Auch die Kassiererin aus dem Unterallgäu, die jetzt vor dem Amtsgericht Memmingen stand, hat Pfandbons zu ihren Gunsten abgerechnet. Innerhalb von fünf Wochen zahlte sich die 28-Jährige fiktive Pfandbons im Wert von über 10000 Euro aus. Der Schwindel flog auf, die Mutter eines fünfjährigen Buben muss ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.
Bemerkt worden war der Betrug bei einer Routinekontrolle in der Discounter-Filiale. In diesem Zusammenhang fielen nicht nur die enorm hohen Pfandbeträge auf, sondern auch, dass das Geld zum Großteil direkt ausbezahlt worden war. In der Regel verbinden Kunden die Rückgabe ihrer Flaschen jedoch mit dem Einkauf.
Was den Prüfer zudem stutzig machte: Für das Pfand gab es keine Belege. Das, so der Kontrolleur vor Gericht, könne zwar vorkommen, wenn beispielsweise der Bon aus dem Rücknahmeautomaten nicht lesbar ist oder der Automat die Flasche nicht annimmt. Die Kassiererinnen könnten den Pfandbetrag dann direkt in die Kasse tippen. In der Filiale der 28-Jährigen war das jedoch überdurchschnittlich häufig der Fall. Außerdem traten die Fälle ausschließlich an der Kasse der Angeklagten auf.
So hatte sie sich an einem Tag 30 fiktive Pfandbons im Wert von je 25 Euro ausbezahlt, was 3000 Flaschen entsprochen hätte. >, wollte die Richterin wissen. Die achselzuckende Antwort: > Überrascht zeigte sich die Angeklagte von der Höhe des Schadens. Von den mehr als 10000 Euro sei allerdings nichts mehr da. Sie habe damit Schulden bei Versandhäusern und einem Mobilfunkanbieter getilgt und etwa 2500 Euro seien in den Unterhalt für ihren Sohn geflossen, der beim Vater lebt.
Geständnis wirkt strafmildernd

Geldfälschung
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Weil sie den Unterhalt nicht bezahlt hatte, war sie 2010 zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nur zwölf Tage später hatte sie dann in die Kasse gegriffen. Staatsanwältin Susanne Fritsche sprach deshalb von einer Rückfallgeschwindigkeit mit Seltenheitswert. Zwar wirke das Geständnis strafmildernd. > Sie forderte zwei Jahre Haft. Verteidiger Werner Hamm plädierte dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Richterin Rupp folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin. Ein Jahr und neun Monate lautete das Urteil.