Kempten (az). - Manche Tierfreunde haben einen Kampfhund - und wissen es noch gar nicht. Im November 2002 sind nämlich, darauf weist das Kemptener Rechts- und Ordnungsamt hin, sechs weitere Rassen in die bayerische Kampfhundeverordnung aufgenommen worden. Was für deren Halter Folgen hat. Bei den 'Neuaufnahmen' (wieder gestrichen wurde der Rhodesian Ridgeback) handelt es sich um die Rassen Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Die Tiere (das gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen) wurden in die Kategorie 2 eingestuft.
Demnach gelten sie zunächst einmal als Kampfhunde, für deren Haltung eine spezielle Erlaubnis der Stadtverwaltung erforderlich ist. Es sei denn, dem jeweiligen Vierbeiner wird durch ein Negativzeugnis bescheinigt, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Für die Ausstellung eines solchen Zeugnisses ist ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich. Das Ordnungsamt rät den betroffenen Hundehaltern, bis spätestens 1. April einen Termin mit einem Hundesachverständigen zu vereinbaren, denn das Gutachten ist bis 30. Juni der Stadtverwaltung vorzulegen. Für Rückfragen steht beim Rechts- und Ordnungsamt Nadja Wrage (Tel. 2525-342) zur Verfügung.