Gericht: Justizbeamter verliert Gefängnis-Schlüssel

4. Oktober 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Uwe Zucchi (dpa)

Beschäftigter und Freistaat müssen sich die Kosten von 27 000 Euro teilen

Einen recht ungewöhnlichen Fall hat jüngst das Verwaltungsgericht Augsburg behandelt: Ein Beamter der Kemptener Justizvollzugsanstalt (JVA) hatte seinen Schlüssel verloren. Die JVA, heißt es vom Verwaltungsgericht, verlangte daraufhin 27 000 Euro Schadensersatz für das Austauschen der Schlössern von dem Mann.

Die Schlösser mussten ausgetauscht werden. Der Justizvollzugsbeamte wiederum zog vor Gericht, das die Sache mit einem Vergleich beilegte: Der Schaden, lautete das Urteil, muss je zur Hälfte von der Versicherung des Mannes und vom Freistaat, Vertreten durch die JVA, beglichen werden. Der Beamte hatte, heißt es aus der Pressestelle des Verwaltungsgerichts, von seinem Arbeitgeber einen Bescheid wegen einer grob fahrlässiger Handlung erhalten. Dieser Bescheid habe eine Schadensersatzforderung nach sich gezogen.

Juristischer Formfehler

Vor Gericht sei die Sache letztendlich wegen eines Formfehlers gelandet: Die JVA nämlich, heißt es vom Verwaltungsgericht weiter, hätte den Personalrat beteiligen müssen, was aber nicht geschehen sei. Der Kemptener JVA-Leiter Gisbert Rehmet wollte auf Anfrage zu dem Fall nicht weiter Stellung nehmen. Es handle sich um eine 'innerdienstliche Panne', sagte er. Es könne ausgeschlossen werden, dass der Schlüssel in falsche Hände geraten sei. 'Die Sicherheit ist durch den Vorfall nicht beeinträchtigt worden', sagte Rehmet.