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Jugendschutz: Armbänder helfen

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Jugendschutz: Armbänder helfen

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    Oberallgäu (ell). Zu 500 Euro Bußgeld wurde im Unterallgäu ein Vereinsvorsitzender verurteilt, weil die Polizei auf einem Faschingsball nachts um zwei noch mehrere Jugendliche, darunter eine 14-Jährige, antraf. Und das, obwohl der Verein einen Sicherheitsdienst beauftragt hatte. Der Richterspruch sorgt bei Vereinsfunktionären für Diskussionsstoff: Hundertprozentige Sicherheit, dass bei Veranstaltungen nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird, gibt es wohl nicht, lautet das einhellige Fazit bei einer Umfrage unter Vereinschefs.

    Bei vielen Vereinen ist es auch im Oberallgäu angesichts klammer Vereinskassen üblich, einen rockigen Abend für junge Leute einem dreitägigen Jubiläumsfest voranzustellen. Musik, die jungen Leuten gefällt, und ausgelassenes Feiern mit Gleichaltrigen kommen nicht nur bei der eigenen Dorfjugend meist gut an. Oft locken diese Events Jugendliche auch aus der weiteren Umgebung ins Festzelt oder in die Festhalle am Ort. Dass es bei solchen Anlässen immer wieder Ärger gibt, war für den Memminger Richter mit ein Grund für sein Urteil. Täglich liest man von Jugendlichen in der Zeitung, die sich auf irgendwelchen Festen vollsaufen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Veranstalter das Jugendschutzgesetz ernst nehmen und die Richtlinien durchsetzen, sagte er. Beim großen Feuerwehrjubiläum jüngst in Missen wurde diese Forderung laut dem Vorsitzenden Franz Wegmann gut erfüllt. Am Eingang mussten die Besucher ihre Ausweise zeigen und bekamen daraufhin farbige Armbänder, die ihr Alter ablesen ließen. Jugendliche unter 16 wurden gar nicht erst hereingelassen. Und die unter 18 bekamen keine Spirituosen. Feuerwehrmänner kontrollierten dann, ob alle Jugendlichen nach 24 Uhr die Veranstaltung verlassen haben. Wir haben es wirklich gut in Griff bekommen, findet Wegmann. Nicht leicht ist für die Veranstalter, das Jugendschutzgesetz mit hundertprozentiger Effizienz zu kontrollieren, weiß auch Burgbergs Bürgermeister Dieter Fischer. Die alljährliche Schlagerparty der Musikkapelle, die an die 2000 Jugendliche anlockt, wurde schon von der Dorfmitte auf dem Waldfestplatz verlegt, weil den Anliegern der Lärm und Auswüchse Betrunkener nicht mehr zuzumuten waren, erinnert sich der Rathauschef. Ein bezahlter Ordnungsdienst wird beauftragt, die Jugendschutz-Richtlinien auf dem Gelände durchzusetzen. Das Umfeld aber lässt sich schwer in Griff kriegen. Wenn da Wodka mitgebracht und draußen getrunken wird, sind die Veranstalter machtlos, weiß Fischer. Verbessert habe sich die Situation durch gemäßigte Musikauswahl: Wenn es zu sehr hämmert, werden die jungen Leute brutal aufgeladen und gereizt. Seit mehr auf die Qualität der Musik geachtet wird, sind die Folgen nicht mehr so schlimm. Stoff im Auto dabei Der Jugendschutz ist für Hans-Ulrich Eichler, Vorsitzender der Sonthofener Fasnachtszunft, beim Publikum kaum problematisch. Die Faschingsveranstaltungen interessieren meist nur die Erwachsenen. Er muss aber aufpassen, dass Kinder nicht nach 22 Uhr auftreten. Nur in Ausnahmefällen können Boygroups oder Minigarden ihre Show so spät zeigen, wenns wichtige Gründe dafür gibt, die das Landratsamt für eine Sondergenehmigung akzeptiert. Alkoholverbot für unter 18-Jährige setzte auch die Musikkapelle Thalkirchdorf bei ihrem Jubiläumsfest zum 150-Jährigen durch, in dem nach Altersgruppen verschieden farbige Armbänder vergeben wurden. Allerdings kennt Vorsitzender Georg Höss wie seine Kollegen das Problem, dass sich junge Leute an ihren Autos selbst mit Stoff versorgen. Ausweiskontrollen hält er bei der Menge der Besucher für nicht durchsetzbar. Ein interner Ordnungsdienst habe dafür gesorgt, dass Jugendliche nach 24 Uhr gehen mussten. Aber es ist schon eine heikle Sache für die Vereinschefs, hält er eine Kontrolle aller Besucher für unmöglich.

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